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WIRKUNGSZIEL

Erhaltung und Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität und Biodiversität

Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und der biologischen Vielfalt, der Lebensqualität für Frauen und Männer sowie Schutz vor ionisierender Strahlung

2014
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rückgang der Luftbelastung wurde auch durch günstige meteorologische Bedingungen erreicht. Für die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+ konnte breiter Konsens erreicht werden. Die Ausweisung weiterer geschützter Flächen im Bereich des Naturschutzes verzögerte sich.

Beim Wirkungsziel 3, der Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und der biologischen Vielfalt, kann im Bereich der Luftqualität eine wesentliche Verbesserung durch erhebliche Reduktion der Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden, die auch auf die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz – Luft zurückzuführen ist. Durch die neue Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+ wurde der Rahmen für vielfältige Maßnahmen geschaffen und ein 8-Punkte-Programm zur Umsetzung der Strategie erstellt. Die Programme für die ländliche Entwicklung sowie das LIFE-Finanzierungsinstrument bilden wichtige Instrumente bzw. Beiträge für die Erreichung des Ziels.