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Vorhaben

Biozidproduktegesetz-Gebührentarifverordnung 2014

2016
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 2.875

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidprodukteverordnung) über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten sieht neue und geänderte Verfahren für die Zulassung von Wirkstoffen und Biozidprodukten vor. Die Gebührentarife müssen daran angepasst werden. Zusätzlich bedecken die derzeit geltenden Gebühren nicht die der Biozidbehörde erwachsenden Kosten.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die BiozidprodukteG-GebührentarifV 2104 regelt die Finanzierung der externen Kosten der Biozidbehörde im BMLFUW. Die selbständige Finanzierung stellt einen geordneten Vollzug des EU-Biozidrechts durch die Biozidbehörde sicher und entlastet das Ressortbudget. Sie dient damit den Zielen der Europäischen Union zur Umsetzung der Verordnung (EU) 528/2012, dem Ressort und der Bundesregierung.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidprodukteverordnung)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Die Gebührentarife decken den Aufwand der Biozidbehörde, Verfahren können zeitgerecht abgeschlossen werden

Ausgangszustand 2014:

Die bestehenden Gebührentarifregelungen sind veraltet und nicht kostendeckend

Zielzustand 2016:

Die Gebührentarife decken den Aufwand der Biozidbehörde, Verfahren können zeitgerecht abgeschlossen werden

Istzustand 2016:

Die Gebührentarife decken den Aufwand ab. Es können derzeit nicht alle Verfahren zeigerecht abgeschlossen werden, da die Verfahrensanzahl sehr gestiegen ist. Dafür wurde und wird in der UBA-GmbH weiteres fachkundiges Personal angestellt.

Datenquelle:
Gebührenliste der Abt. V/5

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anpassung der Gebührentatbestände an die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidprodukteverordnung)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für die einzelnen Verfahren der EU-Biozidprodukteverordnung werden Gebühren festgesetzt. Die Gebührenstruktur orientiert sich am Dokument der Europäischen Kommission „Guidance concerning a harmonised structure of fees“, CA-Dec12-Doc.5.1.b – Final“.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2016
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

2.875

Tsd. Euro

Plan

935

Tsd. Euro

Erträge

Ist

2.875

Tsd. Euro

Plan

6.916

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.644

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

337

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.981

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

2.875

Tsd. Euro

Plan

6.916

Tsd. Euro

Ergebnis

150

Tsd. Euro

Plan

-38

Tsd. Euro

Erträge

Ist

150

Tsd. Euro

Plan

576

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

578

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

36

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

614

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

150

Tsd. Euro

Plan

576

Tsd. Euro

Ergebnis

875

Tsd. Euro

Plan

35

Tsd. Euro

Erträge

Ist

875

Tsd. Euro

Plan

1.364

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.256

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

73

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.329

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

875

Tsd. Euro

Plan

1.364

Tsd. Euro

Ergebnis

1.850

Tsd. Euro

Plan

108

Tsd. Euro

Erträge

Ist

1.850

Tsd. Euro

Plan

1.438

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.256

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

74

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.330

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

1.850

Tsd. Euro

Plan

1.438

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die BiozidprodukteG-GebührentarifV 2014 ist erst im November 2014 in Kraft getreten und hat sich daher im Jahr 2014 noch nicht ausgewirkt. Im Jahr 2014 betrugen die Gebühreneinnahmen: € 150.000.- und waren bei weitem nicht kostendeckend. Im Jahr 2015 betrugen die Gebühreneinnahmen € 875.000.-, waren aber immer noch nicht kostendeckend. Im Jahr 2016 betrugen die Gebühreneinnahmen: € 1.850.000.- und es konnte ein Überschuss erzielt werden. Dieser Überschuss wirkt aber nur temporär, weil die Verfahren, für welche die Gebühren bezahlt worden sind, erst in den kommenden Jahren abgearbeitet werden können. Im Jahr 2016 konnten jedenfalls sämtliche externen Kosten der Biozidbehörde gedeckt werden, was die wesentliche Zielerreichung darstellt. Ob in den kommenden Jahren ein ähnliches Ergebnis wie 2016 erzielt werden kann, wird sich zeigen, tendenziell ist aber mit einer weiteren Erhöhung der Verfahrensanzahl, der Einnahmen und der Ausgaben zu rechnen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Gebühreneinnahmen ermöglichen den Aufbau von ExpertInnenwissen in der UBA-GmbH. Dadurch eröffnet sich für Österreich die Möglichkeit, bei der Ausarbeitung von Wirksamkeits- Umwelt- und Gesundheitsstandards auf europäischer Ebene aktiver teilzunehmen und mitzuwirken.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die Biozidgebühren (Bewertungs- und Jahresgebühren) werden von antragstellenden Unternehmen eingehoben. Jedoch werden ca. 80 % der Anträge von ausländischen Unternehmen gestellt. Daher entfällt nur ein geringer Kostenanteil auf österreichische Unternehmen.
Unternehmen können für Erstanträge eine Biozidbehörde in Europa frei wählen. Daher können sich auch österreichische Unternehmen entscheiden, ob sie bei der AT-Behörde beantragen oder nicht. Gebühren für Erstanträge werden daher „freiwillig“ bezahlt.

Gesamtbeurteilung

Die beabsichtigte deutliche Steigerung der Gebühreneinnahmen ist eingetreten und die externen Kosten der Biozidbehörde können ab dem Jahr 2016 zur Gänze abgedeckt werden. Im Jahr 2016 ist sogar ein Einnahmenüberschuss erzielt worden, dem aber viele Neuanträge gegenüberstehen, die erst in den kommenden Jahren abgearbeitet werden können. Die Umweltbundesamt-GmBH, als externer Dienstleister für die Bewertung der Anträge, ist aufgrund der finanziellen Situation in der Lage, zusätzliches Personal im Biozidbereich einzusetzen und/oder aufzunehmen.

Trotz des Vorhabens (Gebührenerhöhung) ist die Zahl der Erstanträge, die freiwillig bei der österreichischen Behörde eingebracht werden, gestiegen. Ca. 80 % der Antragsteller sind ausländische Unternehmen.

Die wesentlichen Ursachen für diesen Erfolg waren/sind:

– das strategische Festsetzen von Gebühren in passender Höhe;
– die offene Kommunikation mit Unternehmen, Serviceorientierung, Begegnung auf Augenhöhe, kostenlose Erstgespräche, Beratung, …
– die gute ExpertInnenarbeit in der UBA-GmbH und die erfolgreiche Verteidigung von in Österreich bewerteten Dossiers in den europäischen Gremien (ECHA-BPC-working groups);
– Die österreichische Biozidbehörde ist Partner von „Global Players“, aber auch KMUs – vor allem österreichische – werden aktiv unterstützt;
– Zweckbindung der Gebühren für Biozide; die Zweckbindung ist ein starker Motivationsfaktor „mehr“ zu erwirtschaften. Das Geld wird der Abteilung nicht „weggenommen“, sondern kann in den Aufbau von ExpertInnenwissen in der UBA- GmbH investiert werden; konkrete qualifizierte Arbeitsplätze können geschaffen/erhalten werden; auch ein Datenprojekt zur Mengenerhebung kann finanziert werden („eBiozide“);
– Unternehmerische Fähigkeiten können gelebt werden; der persönliche Einsatz der Behördenmitarbeiter ist ausschlaggebend für die Höhe der Einnahmen; die Einnahmenhöhe ist ein Merkmal des Erfolgs;
– Allfälligen Einsparungsnotwendigkeiten kann gelassener entgegengesehen werden, da der Bedarf aus eigener wirtschaftlicher Kraft bestritten werden kann.

Ohne die BiozidprodukteG-Gebührentarifverordnung 2014 wäre die dargestellte Entwicklung nicht möglich gewesen.

Die österreichische Biozidbehörde strebt darüber hinaus ein weiteres Wachstum an. Auch dafür bietet die Verordnung eine geeignete Grundlage. Derzeit ist für ein Wachstum keine Erhöhung der Gebühren erforderlich und mittelfristig wird kein oder nur geringer Anpassungsbedarf der Verordnung erwartet.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen