Vorhaben
Biozidproduktegesetz-Gebührentarifverordnung 2014
Biozidproduktegesetz-Gebührentarifverordnung 2014
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 2.875
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidprodukteverordnung)
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Die Gebührentarife decken den Aufwand der Biozidbehörde, Verfahren können zeitgerecht abgeschlossen werden
Ausgangszustand 2014:
Die bestehenden Gebührentarifregelungen sind veraltet und nicht kostendeckend
Zielzustand 2016:
Die Gebührentarife decken den Aufwand der Biozidbehörde, Verfahren können zeitgerecht abgeschlossen werden
Istzustand 2016:
Die Gebührentarife decken den Aufwand ab. Es können derzeit nicht alle Verfahren zeigerecht abgeschlossen werden, da die Verfahrensanzahl sehr gestiegen ist. Dafür wurde und wird in der UBA-GmbH weiteres fachkundiges Personal angestellt.
Datenquelle:
Gebührenliste der Abt. V/5
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anpassung der Gebührentatbestände an die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidprodukteverordnung)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für die einzelnen Verfahren der EU-Biozidprodukteverordnung werden Gebühren festgesetzt. Die Gebührenstruktur orientiert sich am Dokument der Europäischen Kommission „Guidance concerning a harmonised structure of fees“, CA-Dec12-Doc.5.1.b – Final“.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die BiozidprodukteG-GebührentarifV 2014 ist erst im November 2014 in Kraft getreten und hat sich daher im Jahr 2014 noch nicht ausgewirkt. Im Jahr 2014 betrugen die Gebühreneinnahmen: € 150.000.- und waren bei weitem nicht kostendeckend. Im Jahr 2015 betrugen die Gebühreneinnahmen € 875.000.-, waren aber immer noch nicht kostendeckend. Im Jahr 2016 betrugen die Gebühreneinnahmen: € 1.850.000.- und es konnte ein Überschuss erzielt werden. Dieser Überschuss wirkt aber nur temporär, weil die Verfahren, für welche die Gebühren bezahlt worden sind, erst in den kommenden Jahren abgearbeitet werden können. Im Jahr 2016 konnten jedenfalls sämtliche externen Kosten der Biozidbehörde gedeckt werden, was die wesentliche Zielerreichung darstellt. Ob in den kommenden Jahren ein ähnliches Ergebnis wie 2016 erzielt werden kann, wird sich zeigen, tendenziell ist aber mit einer weiteren Erhöhung der Verfahrensanzahl, der Einnahmen und der Ausgaben zu rechnen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die Gebühreneinnahmen ermöglichen den Aufbau von ExpertInnenwissen in der UBA-GmbH. Dadurch eröffnet sich für Österreich die Möglichkeit, bei der Ausarbeitung von Wirksamkeits- Umwelt- und Gesundheitsstandards auf europäischer Ebene aktiver teilzunehmen und mitzuwirken.
Die Biozidgebühren (Bewertungs- und Jahresgebühren) werden von antragstellenden Unternehmen eingehoben. Jedoch werden ca. 80 % der Anträge von ausländischen Unternehmen gestellt. Daher entfällt nur ein geringer Kostenanteil auf österreichische Unternehmen.
Unternehmen können für Erstanträge eine Biozidbehörde in Europa frei wählen. Daher können sich auch österreichische Unternehmen entscheiden, ob sie bei der AT-Behörde beantragen oder nicht. Gebühren für Erstanträge werden daher „freiwillig“ bezahlt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.