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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung des Informationsstandes über die Verteilungswirkung öffentlicher Mittel in Bezug auf Frauen und Männer

Erhöhung des Informationsstandes über die Verteilungswirkung öffentlicher Mittel in Bezug auf Frauen und Männer

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern stellt eine Querschnittsmaterie über alle Bereiche dar. Der „Allgemeine Einkommensbericht 2016“ (Reihe Einkommen 2016/1) des Rechnungshofes zeigt, dass es noch immer beträchtliche Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern gibt. Ein Teil der Einkommensdifferenzen zwischen den Geschlechtern lässt sich zwar auf Teilzeitarbeit der Frauen zurückführen, aber auch wenn nur ganzjährig Vollzeitbeschäftigte verglichen werden, erreicht der Median des Bruttojahreseinkommens der Frauen nur 83 % des mittleren Männereinkommens.

In einigen Gebarungsüberprüfungen stellte der Rechnungshof fest, dass fundierte genderdisaggregierte Datengrundlagen fehlten und somit nicht sichergestellt war, dass sämtliche relevante Gender Gaps evident waren und Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen wurden. Zur Erreichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist der Rechnungshof bestrebt, Bereiche aufzuzeigen, in denen es noch immer Benachteiligungen zwischen den Geschlechtern gibt.

Das erste Halbjahr 2016 widmete der Rechnungshof der Erstellung des Positionspapiers für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs einen hohen Ressourceneinsatz. Darin behandelte er die Themen Gleichstellung und Diversität umfassend und war bestrebt, alle von ihm jemals im Rahmen von Gebarungsüberprüfungen aufgezeigten relevanten Gleichstellungsaspekte im Überblick darzustellen und daraus allgemeine Aussagen und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Zudem führte der Rechnungshof im Jahr 2016 zwei große Gebarungsüberprüfungen mit Gleichstellungsaspekten durch, die jedoch erst im Jahr 2017 veröffentlicht werden. Mit dem Positionspapier und den Empfehlungen in seinen Berichten möchte er einen wesentlichen Beitrag für die Erreichung seines Gleichstellungszieles leisten.

Das Thema Gleichstellung griff der Rechnungshof in einigen Berichten auf. So veröffentlichte er im Jahr 2016 den Bericht „Europäischer Globalisierungsfonds – Projekt für Transportarbeiter NÖ/OÖ“ (Reihe Bund 2016/3). Hier empfahl er bei Projekten des europäischen Globalisierungsfonds konkret messbare Indikatoren und Wirkungsziele – getrennt nach Frauen und Männern – festzulegen und mittels Soll–Ist–Vergleichen nachzuverfolgen. Auch bei den Gebarungsüberprüfungen „ Förderungen des BMGF“ (Reihe Bund 2016/12), „Erstversorgung im Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck, im Klinikum Wels-Grieskirchen sowie im Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried“ (Reihe Bund 2016/12), „Brandschutz in öffentlichen Gebäuden“ (Reihe Bund 2016/7) oder „Österreichisches Zentrum für Begabtenförderung und Begabungsforschung (ÖZBF)“ (Reihe Bund 2016/5) prüfte der Rechnungshof Gleichstellungsaspekte in unterschiedlichen Bereichen.

Seinen Beitrag zur Gesamtdarstellung der Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung im Bund leistete der Rechnungshof im Cluster Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung.