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WIRKUNGSZIEL

Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Steigerung der Jugendbeschäftigung

Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Steigerung der Jugendbeschäftigung.

2023
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Zielsetzung der Senkung der Arbeitslosenquote der Jugendlichen konnte schon im Jahr 2021 trotz der COVID-19 Pandemiewirkungen erreicht werden. Die Zielsetzung eines garantierten Lehr- oder Ausbildungsplatzes wird durch die vom AMS finanzierte Bereitstellung der überbetrieblichen Lehrausbildungsplätze abgesichert, die Teilnahmen an der überbetrieblichen Lehrausbildung wurden 2021 erhöht und sanken 2022 wieder bei gleichzeitigem Anstieg der betrieblichen Lehrlinge im 1. Lehrjahr. Zusätzlich wurde als vorbereitendes Angebot für einen (Wieder-)Einstieg in den Ausbildungsbereich der Ausbau der Produktionsschulen (nunmehr AusbildungsFit) in enger Kooperation zwischen Sozialministeriumservice und AMS forciert. Die gesetzten Maßnahmen und der Instrumenteneinsatz vom Jugendcoaching, über AusbildungsFit bis hin zu den überbetrieblichen Lehrausbildungs-Lehrgängen haben sich grundsätzlich bewährt. Der Praxisbezug bei der überbetrieblichen Lehrausbildung muss jedoch weiter verstärkt werden. Ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung ist die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr. Trotz der teilweisen Erfolge bleibt die Integration in den ersten Arbeitsmarkt vor allem für Jugendliche mit geringer oder fehlender Ausbildung über den Pflichtschulabschluss hinaus eine Herausforderung.
In den Jahren 2021 und 2022 ist die Zahl der Lehrstellensuchenden deutlich gesunken, die Zahl der beim AMS gemeldeten offenen Lehrstellen hingegen erheblich gestiegen. Ohne Einbeziehung der Personen in überbetrieblichen Lehrausbildungen ergab sich 2021 wie 2022 in jahresdurchschnittlicher Perspektive ein Lehrstellenüberhang. Es gab mehr sofort verfügbare offene Lehrstellen beim AMS gemeldet als Lehrstellensuchende. Grund hierfür waren die wirtschaftliche Erholung, der demografische Trend und auch die Aktivitäten des AMS zur Verbesserung der Lehrstellensituation (z.B.: überbetriebliche Lehrausbildungsplätze). Die Arbeitslosenquote der Jugendlichen ist dementsprechend gesunken (- 2,8%-Punkte 2021 gegenüber dem Vorjahr und weitere -1,4%-Punkte 2022). Die Zielwerte konnten somit überplanmäßig erreicht werden.
Aufgrund des konjunkturellen Abschwungs im Jahr 2023 ist sowohl die Arbeitslosenquote der Jugendlichen im Vergleich zum Vorjahr um 0,5%-Punkte auf 5,9 %, als auch die Zahl der Lehrstellensuchenden auf 6.630 gestiegen. Entsprechend dieser Entwicklung wurde ein Rückgang der gemeldeten offenen Lehrstellen auf 8.998 verzeichnet. Trotz der angespannten wirtschaftlichen Situation konnten die meisten Zielwerte erreicht werden.
Das Wirkungsziel trägt zu den SDG Zielen 4.3. und 4.4. hochwertige Bildung, 8.5., 8.6. sowie 8b produktive Vollbeschäftigung für alle Frauen und Männer sowie globale Strategie für Jugendbeschäftigung bei.