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WIRKUNGSZIEL

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

2021
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen – insbesondere zum Ausgleich der Unterhaltslasten für noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder – steht im Fokus der Aktivitäten zur Zielerreichung. Der FLAF ist in diesem Zusammenhang mit rund 7,6 Milliarden an (auszahlungsseitigem) Gebarungsvolumen die zentrale Säule der Familienförderung. Er weist im Wesentlichen eine unveränderte Struktur – sowohl hinsichtlich der Einzahlungsseite als auch Auszahlungen- und Finanzierungsströme – auf.

Die finanzielle Situation des FLAF (Reservefonds für Familienbeihilfen) hat durch die Senkung des Dienstgeberbeitrags ursprünglich keine positive Entwicklung genommen. Im Jahr 2019 war aber eine tendenziell vorteilhafte Entwicklung festzustellen, als sich der Schuldenstand nur geringfügig erhöhte. Im Jahr 2020 wurde die Einzahlungsseite des FLAF wiederum aufgrund der COVID-19 Pandemie stark beeinflusst, weshalb infolge der angespannten Beschäftigungslage Mindereinzahlungen verzeichnet wurden. Im Jahr 2021 kam es entgegen ursprünglicher Erwartungen und trotz anhaltender COVID-19 Pandemie aufgrund der positiveren Wirtschaftsentwicklung zu einem deutlichen Anstieg der Einzahlungen, weshalb ein Überschuss verzeichnet wurde, der den Schuldenstand verringerte.

Der Dienstgeberbeitrag ist die wichtigste Einzahlungsquelle des FLAF. Als Teil der Lohnnebenkosten ist dieser von der wirtschaftlichen Entwicklung und vor allem von der Beschäftigungslage abhängig.
Die Finanzierung der Familienleistungen des FLAF ist für die Zukunft jedenfalls sichergestellt, zumal im Hinblick auf dessen gesetzlich festgelegter Konstruktion der Finanzminister verpflichtet ist, Abgänge aus dem FLAF abzudecken.

Die Ergebnisse der Wirkangaben betreffend das Wirkungsziel 1 führen nach Meinung des Bundeskanzleramts zu einer Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „teilweise erreicht“: Kennzahl 25.1.1 „überplanmäßig erreicht“, Kennzahl 25.1.2 „nicht vorhanden“, Kennzahl 25.1.3 „nicht vorhanden“, 25.1.4 „nicht erreicht“, Maßnahme 1 des Globalbudgets 25.01 „teilweise erreicht“.

Das Unterziel 1.3 der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 1 insofern signifikant, als das Wirkungsziel 1 mit dem horizontalen Lastenausgleich für Familien zu einem Sozialschutzsystem – auch für Arme und Schwache – beiträgt.