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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung eines Lasten- und Leistungsausgleiches zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten.

2022
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen – insbesondere zum Ausgleich der Unterhaltslasten für noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder – steht im Fokus der Aktivitäten zur Zielerreichung. Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ist in diesem Zusammenhang mit rund 8,1 Milliarden an (auszahlungsseitigem) Gebarungsvolumen die zentrale Säule der Familienförderung. Er weist im Wesentlichen eine unveränderte Struktur – sowohl hinsichtlich der Einzahlungsseite als auch Auszahlungen und Finanzierungsströme – auf.

Die finanzielle Situation des FLAF (Reservefonds für Familienbeihilfen) hat durch die Senkung des Dienstgeberbeitrags ursprünglich keine positive Entwicklung genommen. Im Jahr 2019 war aber eine tendenziell vorteilhafte Entwicklung festzustellen, als sich der Schuldenstand nur geringfügig erhöhte. Im Jahr 2020 wurde die Einzahlungsseite des FLAF wiederum aufgrund der COVID-19 Pandemie stark beeinflusst, weshalb infolge der angespannten Beschäftigungslage Mindereinzahlungen verzeichnet wurden. Im Jahr 2021 kam es entgegen ursprünglicher Erwartungen und trotz anhaltender COVID-19 Pandemie aufgrund der positiveren Wirtschaftsentwicklung zu einem deutlichen Anstieg der Einzahlungen, weshalb ein Überschuss verzeichnet wurde, der den Schuldenstand verringerte. Die positive Entwicklung der Wirtschaftslage führte im Jahr 2022 trotz des Angriffskrieges gegen die Ukraine und der damit verbundenen Auswirkungen auf Europa und damit auch auf Österreich zu höheren Erlösen aus Dienstgeberbeiträgen zum FLAF. Trotz der Senkung des Dienstgeberbeitrags von 3,9% auf 3,7% der Beitragsgrundlage und der Valorisierung der Familienleistungen ab dem Jahr 2023 ist in den nächsten Jahren dennoch aufgrund der positiven Wirtschaftsentwicklung mit einem Überschuss zu rechnen. Dieser Annahme liegen Berechnungen des BMF zu Grunde.

Der Dienstgeberbeitrag ist die wichtigste Einzahlungsquelle des FLAF. Als Teil der Lohnnebenkosten ist dieser von der wirtschaftlichen Entwicklung und vor allem von der Beschäftigungslage abhängig.
Die Finanzierung der Familienleistungen des FLAF ist für die Zukunft jedenfalls sichergestellt, zumal im Hinblick auf dessen gesetzlich festgelegter Konstruktion der Bund verpflichtet ist, Abgänge aus dem FLAF abzudecken.

Aufgrund der vorgezogenen Erhöhung des Familienbonus plus, kam es im Jahr 2022 wieder zu einer leichten Steigerung der Familienquote auf 3,2%. Die Familientransferleistungen reduzierten die Armutsgefährdung von Personen in Familien mit Kindern unter 24 Jahren in den Jahren 2021 und 2022 um konstante 10 Prozentpunkte. Die vorläufige Gesamtfertilitätsrate für das Jahr 2022 beträgt laut Auskunft der Statistik Austria 1,41% (genau 1,406%). Im Vergleich zum Jahr 2021 sank die Gesamtfertilitätsrate um 0,07%.

Die Globalbudgetmaßnahme „Durchführung der Schulbuchaktion gemäß § 31 Familienlastenausgleichsgesetz 1967“ als Beitrag zum Wirkungsziels 1 beschreibt die Aufwendungen für Schulbücher für Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr. Die Schulbuchaktion ist eine Sachleistung zur Erleichterung der Lasten, die den Eltern durch die Erziehung und Ausbildung der Kinder erwachsen und leistet einen Beitrag zur Ausbildung und Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler. Für das Schuljahr 2021/22 bei Gesamtaufwendungen iHv. rund € 120,5 Mio. für insgesamt rund € 1,17 Mio. Schülerinnen und Schüler erfolgte eine Pro-Kopf-Entlastung iHv. € 103,21. Im Sinne der Nachvollziehbarkeit wird bekanntgegeben, dass es bei der Zuordnung der GB-Maßnahme zu einer Änderung von Wirkungsziel 2 hin zum Wirkungsziel 1 gekommen ist.

Die Ergebnisse der Wirkangaben betreffend das Wirkungsziel 1 führen nach Meinung des Bundeskanzleramts zu einer Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „überwiegend erreicht“: Kennzahl 25.1.1 „überplanmäßig erreicht“, Kennzahl 25.1.2 „überplanmäßig erreicht“, Kennzahl 25.1.3 „nicht erreicht“, Kennzahl 25.1.4 „überwiegend erreicht“, Maßnahme 1 des Globalbudgets 25.01 (Nachhaltige Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)) „teilweise erreicht“.
Das Unterziel 1.3 der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 1 insofern signifikant, als das Wirkungsziel 1 mit dem horizontalen Lastenausgleich für Familien zu einem Sozialschutzsystem – auch für Arme und Schwache – beiträgt.