MASSNAHME
Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen
Nachhaltige Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Liquidität des FLAF
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Im Jahr 2022 sind rund 8,079 Milliarden Euro zur Auszahlung gelangt, dem stehen einzahlungsseitig rund 7,933 Milliarden Euro entgegen. Der Abgang aus der Gebahrung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) im Jahr 2022 beläuft sich auf einen Betrag in der Höhe von rund 146 Millionen Euro, für den der Bund aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung des § 40 Abs. 6 und 7 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 in Vorlage getreten ist. Damit ist die Finanzierung der Familienleistungen des FLAF jedenfalls sichergestellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Liquidität des FLAF ist gegeben
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Die Liquidität des FLAF ist sichergestellt
Erläuterung der Entwicklung
Die positive Entwicklung der Wirtschaftslage führte im Jahr 2022 trotz Angriffskrieges gegen die Ukraine und der damit verbundenen Auswirkungen auf Europa und damit auch auf Österreich zu höheren Einzahlungen (insbesondere betreffend die Erlöse aus Dienstgeberbeiträgen) in den FLAF.
Trotz der Senkung des Dienstgeberbeitrags von 3,9 auf 3,7 Prozent der Beitragsgrundlage und der Valorisierung der Familienleistungen ab dem Jahr 2023 ist in den nächsten Jahren dennoch aufgrund der positiven Wirtschaftsentwicklung mit einer Erhöhung der Einzahlungen für den FLAF zu rechnen, da der Dienstgeberbeitrag auf Basis der Bruttoarbeitslöhne berechnet wird und dessen Entwicklung daher von der Beschäftigungslage abhängt. Die Zielsetzungen für die Jahre 2023 und 2024 basieren auf Wirtschaftsprognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze