Der sorgsame und effiziente Umgang mit Rohstoffen stellt ein unverzichtbares Element für eine nachhaltige Entwicklung dar und die Klimaziele sind ohne Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft nicht erreichbar. Dabei stellt die nachhaltige Bewirtschaftung von Abfällen einen wesentlichen Baustein dar.
Aufgrund der Initiativen zur Umsetzung der österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie und der planmäßigen Umsetzung der Maßnahmen im Abfall- und Chemikalienbereich ist eine positive Entwicklung festzustellen. Im Bereich der Abfallvermeidung wurden in den vergangenen Jahren die Aktivitäten gegen den verschwenderischen Umgang mit Lebensmitteln, zu ReUse und Verpackungen intensiviert. Mithilfe des bundesweiten Reparaturbonus wurde die Weiternutzung von elektronischen und elektrischen Geräten beträchtlich gefördert.
Daher wird das Wirkungsziel insgesamt als „zur Gänze erreicht“ beurteilt.
Bezüglich der gewählten Kennzahlen lassen die bislang vorliegenden Daten noch keine abschließende Beurteilung der Auswirkungen des Ukraine-Krieges zu.
Mit den kreislaufwirtschaftsrelevanten und abfallwirtschaftlichen Aktivitäten sowie aufgrund des chemikalienrechtlichen Produktmonitorings wird die Zielerreichung insbesondere zu den SDG-Unterzielen 8.2 „Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren“, 8.4 „Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen“, 12.2 „Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen“, 12.3 „Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern“, 12.4 „Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken“ und 12.5 „Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern“ unterstützt.