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WIRKUNGSZIEL

Verringerung Armut, Festigung Frieden und Sicherheit, Erhaltung Umwelt unter Berücksichtigung Geschlechtergleichstellung u. Behinderungen

Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen.

2015
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Österreich engagiert sich in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft solidarisch in der Bekämpfung der Armut, für Frieden und Demokratie und für den Erhalt der Umwelt und der natürlichen Ressourcen. Österreich leistet mit seiner vorhandenen Expertise und langjährigen Erfahrung einen effektiven Beitrag zum Erreichen der neuen nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Vereinten Nationen. Insbesondere wird dabei die gleichberechtigte Teilhabe und Mitsprache von Frauen und Männern am Entwicklungsprozess gefördert. Dies ist für die Armutsbekämpfung in den Partnerländern wesentlich und trägt auch zu geschlechtersensiblen Lösungen bei der Anpassung an und beim Umgang mit dem Klimawandel bei. Dabei können Synergien mit den Zielen und Bemühungen anderer Stakeholder (z.B. Finanzministerium, Parlament; Nichtregierungsorganisationen; Privatwirtschaft) hergestellt werden. In Österreich bemühen sich neben der Austrian Development Agency (ADA) und dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres viele verschiedene Bundesministerien, die Bundesländer und auch Gemeinden, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Unternehmen um die Anliegen der Entwicklungszusammenarbeit.

Das Ziel wurde teilweise erreicht. Der Prozentsatz der Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Land, sowie Basisdienstleistungen (Gesundheits- und Rechtsdienste, Bildung) ermöglichen, Einkommen schaffen und Armut verringern wurde wesentlich gesteigert. Ergänzend erfolgte eine Präzisierung bzw. Bereinigung der Sektoren, die eingerechnet werden. Mit Umsetzung der überarbeiteten Gender-Strategie ist ein weiteres Ansteigen der Ist-Werte zu erwarten. Die geringere Ausschöpfung des Budgets ist zum einen auf Verzögerungen bei Projektimplementierungen, Berichtslegungen der Vertragspartner und Prüfung von Abrechnungen zurückzuführen, die verspätete Auszahlungen zur Folge haben.