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WIRKUNGSZIEL

Verringerung Armut, Festigung Frieden und Sicherheit, Erhaltung Umwelt unter Berücksichtigung Geschlechtergleichstellung u. Behinderungen

Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen.

2016
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Österreich engagiert sich in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft solidarisch in der Bekämpfung der Armut, für Frieden und Demokratie und für den Erhalt der Umwelt und der natürlichen Ressourcen. Österreich leistet mit seiner vorhandenen Expertise und langjährigen Erfahrung einen effektiven Beitrag zum Erreichen der neuen nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Vereinten Nationen. Insbesondere wird dabei die gleichberechtigte Teilhabe und Mitsprache von Frauen und Männern am Entwicklungsprozess gefördert. Dies ist für die Armutsbekämpfung in den Partnerländern wesentlich und trägt auch zu geschlechtersensiblen Lösungen bei der Anpassung an und beim Umgang mit dem Klimawandel bei. Dabei können Synergien mit den Zielen und Bemühungen anderer Stakeholder (z. B. Finanzministerium, Parlament, Nichtregierungsorganisationen, Privatwirtschaft) hergestellt werden. In Österreich bemühen sich neben der Austrian Development Agency (ADA) und dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres viele verschiedene Bundesministerien, die Bundesländer und auch Gemeinden, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Unternehmen um die Anliegen der Entwicklungszusammenarbeit.

Das Ziel wurde überwiegend erreicht. Der Prozentsatz der Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Land sowie Basisdienstleistungen (Gesundheits- und Rechtsdienste, Bildung) ermöglichen, Einkommen schaffen und Armut verringern wurde gegenüber dem Basisjahr 2010 wesentlich gesteigert. Ergänzend erfolgte eine Präzisierung bzw. Bereinigung der Sektoren, die eingerechnet werden. Die Umsetzung der überarbeiteten Gender-Strategie wird zu einem weiteren Ansteigen der Ist-Werte führen. Der Stufenplan für die Verdoppelung der Mittel für die Austrian Development Agency GmbH bis 2021 wird hier in der Zukunft Impulse zur verbesserten Zielerreichung liefern.
Im Bereich der Programme zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern koordiniert sich das BMEIA mit den in diesen Bereich zuständigen Ressorts und arbeitet unter anderem im Rahmen interministerieller Arbeitsgruppen auch eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Das BMEIA beteiligt sich aktiv an den verschiedenen bestehenden Dialogformaten und begleitet aktiv mit dem BKA den Umsetzungsprozess von Menschenrechtsempfehlungen, die Österreich von internationalen Monitoringinstrumenten erhalten hat.