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WIRKUNGSZIEL

Schutz der Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen.

Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer.

2015
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Arbeitswelt befindet sich in einem umfassenden Wandel. Dazu zählen unter anderem der Strukturwandel, der verstärkt durch den Dienstleistungssektor und die Digitalisierung geprägt wird. Weiters sind komplexere Arbeitsanforderungen und ein verändertes Erwerbsverhalten festzustellen. Zudem führt der demografische Wandel dazu, dass die Herausforderungen der Arbeitswelt mit einer älteren Erwerbsbevölkerung bewältigt werden muss. Präventive Maßnahmen, wie die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen und die Vermeidung psychischer Fehlbelastungen rücken zunehmend in den Vordergrund, um die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten im Erwerbsverlauf zu erhalten.

Die Zielerreichung erfolgt durch laufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die verbesserten Arbeitsbedingungen werden über eine Reduktion der negativen Folgen von Tätigkeiten, wie Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, dargestellt. Als Maßnahmen zur verstärkten Zielerreichung werden angewandt: Eine effiziente Gestaltung und Steuerung der Kernleistungserbringung der Arbeitsinspektion, verstärkte interdisziplinäre Kooperation mit relevanten Stakeholdern im Rahmen der ArbeitnehmerInnenschutzstrategie und Berücksichtigung der Breitenwirkung einschlägig aufbereiteter Fachinformationen über das Internet.