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WIRKUNGSZIEL

Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des Bundes

Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des Bundes.

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Durch die vorausschauende, laufend aktualisierte Liquiditätsplanung wurde im Jahr 2022 das Wirkungsziel zur Gänze erreicht. Es wurden im Jahr 2022 alle Zahlungen durchgeführt und es gab an keinem Tag im Jahr einen negativen Kontostand am Hauptkonto des Bundes. Das Marktumfeld 2022 war bedingt durch die vielen makroökonomischen Unsicherheiten (Krieg in der Ukraine, Gaslieferstopp, Lieferkettenprobleme, Entwicklung der COVID-19-Pandemie, Rezessionsängste etc.) von hoher Volatilität geprägt. Aufgrund des zunehmend hohen Inflationsdrucks kam es am 21. Juli 2022 erstmals seit 11 Jahren zu einer Anhebung der Einlagenfazilität bei der EZB um 50 Basispunkte auf 0,00% p.a.. Am 8. September 2022 erfolgte eine weitere Zinsanhebung der EZB um 0,75% p.a., womit nahezu ein Jahrzehnt negativer Leitzinsen im Euroraum zu Ende ging. Am 27. Oktober 2022 hat die EZB in einem weiteren großen Zinsschritt von 75 Basispunkten den Einlagenzinssatz auf 1,50% p.a. angehoben. Die letzte Zinsanhebung der EZB für das Jahr 2022 erfolgte am 15. Dezember 2022. Der Einlagenzinssatz erhöhte sich um 0,50% p.a. auf 2,00% p.a.. Der Bund kontrahiert ausschließlich mit Geschäftspartnern mit hoher Bonität. Die Zinsen am europäischen Geldmarkt mit diesen Geschäftspartnern liegen unter dem Einlagenfazilitätssatz der EZB. Der ESTER (Euro Short-Term Rate) lag 2022 im Durchschnitt bei -0,01%, das Maximum bei 1,91%, das Minimum bei -0,59%.