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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der lfr. u. nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Bedienstete

Sicherstellung der langfristigen und nachhaltigen Aufgabenbewältigung des Ressorts durch motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Bedarfe und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger optimal erfüllen zu können

2018
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Personal stellt unter Beachtung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern die wichtigste Ressource zur optimalen Erfüllung der dem Finanzressort übertragenen Aufgaben dar. Der demografische Wandel bringt neue Herausforderungen, insbesondere die Notwendigkeit zu neuen Vereinbarkeitsformen: die Arbeitsorganisation wird sich in Richtung „alternsgerechtes Arbeiten“ weiterentwickeln müssen, d. h. insbesondere Maßnahmen zur Arbeits(zeit)flexibilisierung und Verminderung der gesundheitlichen Risiken müssen verstärkt werden. Frauen sind für die Bewältigung des demografischen Wandels eine wichtige Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergruppe (Bewerbungszahlen der Frauen sind höher, jüngere Altersstruktur). Eine unterschiedliche Behandlung wie etwa beim Weiterbildungsverhalten stellt eine Bedrohung für die Leistungsfähigkeit der Finanzverwaltung dar und muss daher vermieden werden.

Die Rahmenbedingungen (wie z. B. generelle Arbeitsverdichtung, steigende Komplexität, technologische Entwicklungen, der Change vom Obrigkeits- zum Dienstleistungsstaat) haben sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft und die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat weiter zugenommen. Im Bereich „Teleworking“ konnte im Berichtsjahr 2018 das Ziel aufgrund der technischen Weiterentwicklung gepaart mit der optimalen IT-Ausstattung und der darüber hinaus verstärkten Bemühungen in Richtung „Vereinbarkeit Beruf und Familie“ erreicht werden. Die in den Jahren 2018/19 erfolgte Messung des work ability index (WAI) zeigte, dass die Bemühungen und Aktivitäten zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Wirkung zeigen. Auch im Bereich „Gender Gap in der Fortbildung“ zeigen die Werte weiterhin eine positive Entwicklung – u. a. bedingt durch vermehrte zielgruppenspezifische Angebote in den Dienststellen der Finanzverwaltung (beispielsweise Finanzämter, Zollämter).