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WIRKUNGSZIEL

Stärkung der innovativen Umwelt- und Energietechnologien, green jobs und der ökologischen Beschaffung

Stärkung der innovativen Umwelt- und Energietechnologien, green jobs (Arbeitsplätze im Sektor Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz) und der ökologischen (öffentlichen) Beschaffung zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion, Dienstleistung und Konsum

2022
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die positive Entwicklung der österreichischen Umwelttechnologiebranche ist nach wie vor gekennzeichnet durch ein solides Wachstum. Da der Zielerreichungsgrad bei allen vier Kennzahlen (Umsatz, Export und Anteil BBG-Abrufvolumen) „überplanmäßig“ d.h. höher als geplant ausgefallen ist, wird Wirkungsziel 1 „überplanmäßig erreicht“ eingestuft. Umfangreiche FTI-Förderprogramme und Aus- und Weiterbildungsprogramme (z. B. klimaaktiv) erhöhen das Qualifikationsniveau in der Umwelttechnik und führen zu Wettbewerbsvorsprüngen. Jede bzw. jeder neue Beschäftigte in den Unternehmen der Umwelttechnikindustrie schafft annähernd zwei zusätzliche Arbeitsplätze in anderen Bereichen der österreichischen Volkswirtschaft. Auch die „Exportinitiative Umwelttechnologie“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich leistet einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung und trägt dazu bei, neue Märkte zu erschließen und die Bekanntheit österreichischer Umwelttechnologien international zu steigern.

Umfeldbeschreibung:
Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds zeichnet sich die Umwelttechnikindustrie durch positive Zahlen und hohe Wettbewerbsfähigkeit aus. Die in der Umwelttechnik tätigen Unternehmen sind in allen wichtigen Segmenten vertreten, im Vergleich zur Sachgütererzeugung sind eine überdurchschnittliche Forschungsintensität und ein sehr hoher Innovationsanteil zu beobachten. Die Umsatzzahlen in dieser Branche liegen deutlich über dem Durchschnitt der Sachgüterindustrie. Der erwirtschaftete Umsatz hat sich seit 1993 vervielfacht und hat nach Schätzungen mittlerweile die 15 Milliarden-Grenze überschritten. Während 2008 rund 167.700 Beschäftigte in der Umweltwirtschaft tätig waren, nahm dieser Wert bis 2022 auf 198.000 zu. Die Exporte der Umwelttechnikindustrie haben sich zwischen 2013 und 2022 nahezu verdoppelt. Seit 2007 erfolgte eine stärkere Diversifizierung der Exportmärkte, die Anbieterinnen und Anbieter sind zunehmend auf außereuropäischen Märkten aktiv. Mit einer Forschungsintensität von 6,1 % ist die Umwelttechnikindustrie überdurchschnittlich innovationsorientiert.
Die Förderung der Umwelttechnik sowie der nachhaltigen Beschaffung gehört zu den wesentlichen Säulen zur Forcierung einer ressourcenschonenderen Wirtschaft und trägt daher wesentlich zur Erreichung der angegebenen Unterziele des SDG-Zieles 12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ bei. Pandemiebedingte Auswirkungen fielen 2022 vergleichsweise geringer aus als in anderen Sektoren.

Durch breite Maßnahmenpakete werden insbesondere die folgenden Nachhaltigkeitsziele adressiert: 12.2 „Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen“, 12.3 „Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern“, 12.4 „Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken“, 12.5 „Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern“, 12.8 „Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über einschlägige Informationen und das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur verfügen“ und 12.7 „In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten“.