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WIRKUNGSZIEL

Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs

Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung, für die Leistungen und die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

2014
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Mit 1. Jänner 2014 – dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 – wurde eines der wichtigsten Reformvorhaben in der Geschichte der österreichischen Bundesverfassung Wirklichkeit: Nach mehr als fünfundzwanzig Jahre dauernden Bemühungen wurde die Schaffung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit realisiert und damit ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in Österreich gesetzt. Eine der Neuerungen dieser Reform besteht darin, dass in Asylsachen wieder eine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes besteht, wie das bis zur Errichtung des Asylgerichtshofes mit 1. Juli 2008 mit der Novelle zum B-VG BGBl. I 2/2008 der Fall war. Nach einem Jahr der Beobachtung der umgesetzten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit lässt sich bereits klar erkennen, dass der Arbeitsanfall im Verfassungsgerichtshof in Asylsachen nicht wieder auf das Niveau des Jahres 2007 (vor der Novelle) sinken, sondern – im Gegenteil – die Anzahl der im Jahr 2007 angefallenen Asylsachen um ein Vielfaches überschreiten wird. – Mit Wirkung vom 1. Jänner 2015 kommen auf den Verfassungsgerichtshof weitere neue Aufgaben zu (die Neugestaltung des Systems der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle und die Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse).

Die Vorbereitungen zum XVI. Kongress der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte liefen wie geplant. Der Kongress selbst wurde im Mai 2014 mit sehr großem Erfolg abgehalten. Auch die Neuerungen in den Bereichen Internet und Intranet konnten wie geplant umgesetzt werden. Die festgelegten Maßnahmen haben entscheidend zur Erreichung der angestrebten Wirkung beigetragen. Der Wirkungserfolg wird auch damit begründet, dass durch eine gezielte Informationspolitik das Interesse der Bevölkerung an der Verfassungsgerichtsbarkeit gesteigert und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Inhalte des Intranet begeistert werden konnten.