Dem Rechnungshof wurden in den letzten Jahren zahlreiche zusätzliche Aufgaben übertragen, die nicht unmittelbar in Zusammenhang mit seiner Kernaufgabe, dem Prüfen, standen bzw. ausschließlich von administrativer Art waren. Insbesondere mit dem Medientransparenz- und dem Parteiengesetz fielen ressourcenintensive und rein administrative Tätigkeiten in seinen Aufgabenbereich. Die Umsetzung der daraus resultierenden Tätigkeiten bedurfte bisher insgesamt rd. 2.020 Personentage, was vergleichsweise dem Umfang von 33 sehr kleinen Prüfungen entspricht. Da eine Besetzung all seiner ihm gemäß Personalplan zustehenden 323 Planstellen budgetär nicht gedeckt ist, erbrachte der Rechnungshof seine Leistungen im Jahr 2014 mit 20 Planstellen weniger. Dem Rechnungshof stand im Jahr 2014 ohne Berücksichtigung der Rücklagenentnahme weniger Budget als im Vorjahr zur Verfügung (-0,425 Mio. EUR). Der Rechnungshof ist bestrebt, trotz knapper werdender Ressourcen seine Wirkung zu verstärken, indem er durch überzeugende Empfehlungen einen wichtigen Beitrag für einen effektiven Mitteleinsatz leistet und Handlungsbedarf in gebarungsrelevanten Bereichen aufzeigt.
Der Rechnungshof steigerte die Zahl der vorgelegten Prüfungsergebnisse von 85 im Jahr 2013 auf 95 im Jahr 2014 und trägt damit wesentlich zur Erhöhung der Transparenz auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene bei. Sein Ziel ist es, durch eine Intensivierung der Gebarungsüberprüfungen Finanzverflechtungen sowie Finanzierungs-, Aufgaben- und Auszahlungsstrukturen aufzuzeigen. Querschnittsprüfungen sind primär dazu geeignet, gesamtstaatliche Handlungsfelder, Doppelgleisigkeiten und allfällige Synergieeffekte darzustellen. Weiters werden durch Querschnittsprüfungen Vergleiche möglich, die sich besonders zum Aufzeigen von Einsparungspotenzialen eignen. Der Rechnungshof wendete im Jahr 2014 rund 30 % seiner Prüfleistung für die Durchführung von gebietskörperschaftenübergreifenden Querschnittsprüfungen (z.B. System der Gesundheitsvorsorge, Strukturreform der Bezirksgerichte, Bedarfsorientierte Mindestsicherung) auf. Dies stellt im Vergleich zu den Vorjahren einen Rückgang dar (2013: 34,8 %; 2012: 41,1 %), der auf eine durch die administrativen Zusatzaufgaben bedingte Verschiebung des Ressourceneinsatzes zulasten von Querschnittsprüfungen zurückzuführen ist. Das Nachfrageverfahren 2014 ergab, dass rd. 68 % der im Rahmen von Querschnittsprüfungen abgegebenen Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt wurden bzw. sich in Umsetzung befinden. Außerdem legte der Rechnungshof einen Schwerpunkt auf die gebarungsrelevanten Themen Finanzausgleich, Bildung, Soziales, Gesundheit sowie Altersvorsorge (Pension, Pflege) und führte in diesen Bereichen 17 Gebarungsüberprüfungen durch.