Das Umfeld des Bereiches Verbrauchergesundheit im Gesundheitswesen ist im Wesentlichen von äußeren Einflüssen bestimmt. Die gesetzlichen Vorgaben basieren überwiegend auf Normen des EU-Rechtes. Zukünftig hat man sich noch stärker als heute in den europäischen Diskussionsprozess einzubringen, um die Interessen Österreichs zu wahren. Die Zunahme der internationalen Handelsströme im Bereich der Lebensmittelwirtschaft bedingt eine Weiterentwicklung des Systems der Lebensmittelkontrolle in Österreich. Die Koordination zwischen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), den Bundesländern und der Europäischen Ebene bekommt eine immer größere Bedeutung. Trotz steigender Kosten konnten auf der Grundlage der für die AGES vorgesehenen Basiszuwendung die Leistungen an die Erfordernisse angepasst werden.
Der angestrebte Erfolg wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung der Kennzahlen (3 Kennzahlen überplanmäßig erreicht) in Verbindung mit der Maßnahme (überwiegend erreicht) zur Gänze erreicht. Im Einzelnen ist Folgendes zu bemerken:
Die Sicherheit von Lebensmitteln ist nicht ausschließlich durch die hygienische Produktion zu gewährleisten, sondern bedarf auch des sorgfältigen Umgangs von Konsumentinnen und Konsumenten mit den Produkten. Die Hebung der Awareness der Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich der Gefahrenquellen ist daher für die Zielerreichung unabdingbar. Für eine erfolgreiche Zielerreichung sind neben den bereits genannten Faktoren die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits-, Lebensmittel- und Veterinärbehörden sowie der AGES im Rahmen der Bundeskommission für Zoonosen sowie der Ausbau der Datenbanken (Elektronisches Meldesystem und Verbrauchergesundheitsinformationssystem) von Bedeutung. Bei der Bewertung der Zielerreichung ist zu berücksichtigen, dass die Ausbreitung von viralen Lebensmittelinfektionen häufig über einzelne infizierte Personen, die mit Lebensmittel hantieren erfolgt und nicht primär durch ein Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Andererseits kann sich auf die Ausbruchsabklärung in Österreich negativ auswirken, dass die Ursache für ein Ausbruchsgeschehen nicht im Wirkungsbereich der heimischen Behörden liegt und somit die Identifizierung und Maßnahmensetzung nur in Zusammenarbeit mit anderen Europäischen Behörden gesetzt werden können, was wiederum zu einer Verlängerung der Reaktionszeiten führt.