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WIRKUNGSZIEL

Möglichst getreue, vollständige und einheitliche Darstellung der finanziellen Lage aller Gebietskörperschaften

Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) aller Gebietskörperschaften nach dem Vorbild der Bundeshaushaltsrechtsreform.

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das BMF stellt Bund, Ländern und Gemeinden die online-Plattform für öffentliches Rechnungswesen zur Verfügung, auf der der Kontierungsleitfaden (KLF) aller Gebietskörperschaften und das online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch (oBHBH) zu finden ist. Der Zugang ist kostenlos.
Der KLF enthält Kontenbeschreibungen für den jeweiligen Kontenplan von Bund, Ländern und Gemeinden. Mit dem oBHBH wird ein einfach verständliches, webbasiertes Nachschlagewerk für die Verrechnung und Rechnungslegung der Gemeinden, Gemeindeverbände, Länder und des Bundes bereitgestellt. Das oBHBH ergänzt den KLF durch Beiträge, die sich mit den Grundlagen des neuen Haushaltsrechts gemäß VRV 2015 sowie mit Positionen der Vermögens- und der Ergebnisrechnung, dem Rechnungsabschluss und der Nettovermögensveränderungsrechnung beschäftigen. Neben wichtigen Informationen zur Verbuchung von Geschäftsfällen sind im oBHBH anschauliche Buchungsbeispiele enthalten. Das oBHBH soll dabei unterstützen, eine ordnungsgemäße Buchhaltung und Rechnungslegung der jeweiligen öffentlichen Einheit sicherzustellen und Antworten auf Fragen in der täglichen Arbeitspraxis zu geben.
Sowohl der online-KLF als auch das oBHBH stellen wachsende Nachschlagewerke dar, die durch gebietskörperschaftsübergreifende Zusammenarbeit laufend aktuell gehalten und bei Bedarf erweitert und im Fall von Novellen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) oder Empfehlungen des VR-Komitees aktualisiert werden. Bis Ende 2022 wurden alle VR-Komitee-Empfehlungen in das oBHBH eingearbeitet. Die zum Wirkungsziel 2 gehörende Maßnahme wurde umgesetzt (das erstmalig kommentierte Ansatzverzeichnis der Länder steht aufgrund der Kundmachung der Novelle der VRV 2015 im April 2023 den Nutzerinnen und Nutzern auf der Plattform für öffentliches Rechnungswesen nunmehr zur Verfügung).