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WIRKUNGSZIEL

Erarbeitung eines Vorschlags für einen neuen Finanzausgleich ab 2016

Erarbeitung eines Vorschlags für einen neuen Finanzausgleich ab 2016

2015
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das kooperative Zustandekommen der jeweiligen Finanzausgleichsgesetze bewirkte in der Vergangenheit einerseits die breite Akzeptanz vereinbarter Regeln, führte aber andererseits zu einer Komplexität der Finanzbeziehungen, die sich zunehmend effizienzhemmend auf die Gebietskörperschaften und ihre Zusammenarbeit auswirkt. Ziel ist daher, eine stärkere Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung. Der neue Finanzausgleich muss einfacher, transparenter und aufgabenorientierter sein.

Im Jahr 2015 fanden Finanzausgleich-Reform-Gespräche mit den FAG-Partnern sowohl auf politischer Ebene als auch auf Expertenebene statt. In sieben Arbeitsgruppen wurden die Themenbereiche Abgabenautonomie, Aufgabenorientierung, Aufgabenbereinigung, Pflege, Gesundheit, Interkommunale Zusammenarbeit (strukturschwache Gebiete) sowie Haftungsobergrenzen behandelt. Die Arbeiten sollen in einen Vorschlag für einen neuen Finanzausgleich münden, der im Jahr 2016 beschlossen wird. Der Projektauftrag verlängerte den Vorbereitungszeitraum auf 2016.