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WIRKUNGSZIEL

Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates und der Landtage auf Basis von Gebarungsüberprüfungen zur Umsetzung von Reformen

Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates und der Landtage durch den Rechnungshof auf Basis von Gebarungsüberprüfungen zur Umsetzung von Reformen

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rechnungshof ist stetig bestrebt, die Abgeordneten der Allgemeinen Vertretungskörper auf Basis von Gebarungsüberprüfungen qualitativ hochwertig und wirkungsvoll zu informieren sowie zu beraten. In seinen Prüfberichten beurteilte er wieder die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes von Bund, Ländern, Gemeinden und deren Unternehmungen sowie von Sozialversicherungsträgern. Diese Tätigkeit umfasst insbesondere die Qualität der öffentlichen Leistungserbringung, die Kosteneffizienz und die zeitgemäße Aufgabenerfüllung sowie die Erhöhung des Nutzens für Bürgerinnen und Bürgern. Der Rechnungshof beabsichtigt, auch im Sinne der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen bzw. zu steigern und legt daher Wert auf die Umsetzung der Ziele.
Im Vorfeld und im Zusammenhang mit der parlamentarischen Behandlung der Berichte stand der Rechnungshof im Jahr 2019 den Abgeordneten wieder beratend zur Verfügung. So nahm die Präsidentin beispielsweise an fünf Sitzungen des Rechnungshofausschusses zur Behandlung der Berichte sowie an Sitzungen des Nationalratsplenums teil. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes nahmen an 32 Sitzungen von Ausschüssen der Landtage in den Bundesländern und des Wiener Gemeinderates teil.
Zur Steigerung seiner Wirksamkeit fragte der Rechnungshof im Jahr 2019 den Umsetzungsstand seiner 2018 veröffentlichten Empfehlungen nach und veröffentlichte 17 Follow-up-Überprüfungen. Sowohl das Ergebnis des Nachfrageverfahrens als auch jenes der Follow-up-Überprüfungen zeigten, dass rund 79 % der nachgefragten bzw. überprüften Empfehlungen bereits vollständig oder teilweise umgesetzt waren bzw. die Umsetzung zugesagt wurde. Um das Ergebnis des Nachfrageverfahrens noch aussagekräftiger zu machen, erstellte der Rechnungshof – ausgehend von seinen zentralen Empfehlungen – erstmals auch qualitative Auswertungen zu ausgabenintensiven Bereichen wie Bildung, Gesundheit oder Pensionen und veröffentlichte diese.
Um die Qualität seiner Leistungen weiterhin auf höchstem Niveau zu halten, setzte der Rechnungshof auch im Jahr 2019 einen Schwerpunkt auf die Aus- und Weiterbildung. So fand 2019 wieder die spezifisch prüferbezogene Grundausbildung statt, die der Rechnungshof gemeinsam mit den Landesrechnungshöfen und dem Wiener Stadtrechnungshof initiierte und in Kooperation mit der Wirtschaftsuniversität Wien durchführt.
Auch wenn der Rechnungshof die Zielwerte von zwei Kennzahlen nicht erreichte, so setzte er doch zahlreiche Maßnahmen, die einen relevanten Beitrag zur Zielerreichung geleistet haben.