WIRKUNGSZIEL
Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates und der Landtage auf Basis von Gebarungsüberprüfungen zur Umsetzung von Reformen
Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates und der Landtage durch den Rechnungshof auf Basis von Gebarungsüberprüfungen zur Umsetzung von Reformen
Wirkungsziel überwiegend erreicht
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Zufriedenheit der Abgeordneten des Nationalrates und der Landtage mit der Beratungsleistung durch den Rechnungshof sowie mit der Aktualität
Parlamentarische Anfragen, Entschließungsanträgen und Ausschussfeststellungen mit RH-Bezug
Veröffentlichte Querschnittsprüfungen
Umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen auf Basis einer Selbsteinschätzung der überprüften Stellen (ein Jahr nach Berichtsveröffentlichung)
Umgesetzte bzw. teilweise umgesetzte Empfehlungen auf Basis von Follow-up-Überprüfungen (2-3 Jahre nach Berichtsveröffentlichung)
Maßnahmen
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.