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WIRKUNGSZIEL

Investitionsvolumen auf Grundlage des KIG 2020

Unterstützung kommunaler Investitionsprojekte zur Sicherung der Daseinsvorsorge in den Regionen und für den Wiederaufbau aus der Krise hinaus

2021
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Ziel des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020) war, ein Investitionsvolumen iHv 1,2 Mrd. Euro im Jahre 2021 zu erreichen. Dieses wurde mit 1.944,7 Mio. Euro um 744,7 Mio. Euro bzw. um rund 62 % übertroffen. Die Investitionskategorie mit dem größten Volumen an ausbezahlten Zweckzuschüssen war der Bereich Kindertageseinrichtungen und Schulen mit 156 Mio. Euro bzw. 27,8 %. Durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 wurden im Jahr 2021 4.453 Projekte bezuschusst und dabei 560,5 Mio. Euro ausbezahlt.