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Vorhaben

BÜNDELUNG: aws-Garantierichtlinie für KMU 2020 gebündelt mit Schwerpunkt Corona Überbrückungsfinanzierung und Ausweitung aws Garantien KMU-FG

BÜNDELUNG: aws-Garantierichtlinie für KMU für das Jahr 2020 gebündelt mit Schwerpunkt Überbrückungsfinanzierung im Zusammenhang mit der "Coronavirus-Krise" UND Ausweitung aws Garantien KMU-FG im Zusammenhang mit der "Coronavirus-Krise"

2022
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -81.051

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Coronavirus-Krise ist in Österreich angekommen. Einzelne Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der „Coronavirus-Krise“ negativ betroffen: Ihre Umsatz- und Ertragsentwicklung ist durch Auftrags- und Lieferausfälle oder sonstige Marktänderungen beeinträchtigt. Sie haben ihre Lieferketten und Kundenbeziehungen kurzfristig anzupassen und die daraus resultierenden Kosten zwischen zu finanzieren.

Teil 1:
Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich kommt, werden im Rahmen des aws-Garantieprogramms „Garantien für Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise“ angeboten.

Das Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Finanzierungsstruktur von bestehenden gesunden, wirtschaftlich selbstständigen, gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben aller Branchen (Ausnahme: Tourismus- und Freizeitwirtschaft; Zuständigkeit ÖHT), die angesichts der Coronavirus-Krise vor besonderen Finanzierungsherausforderungen stehen. Es steht die Sicherung von erhaltungswürdigen und erhaltungsfähigen Unternehmen(skernen) und damit verbundener Arbeitsplätze und inländischer Wertschöpfung im Vordergrund.

Die Art der Förderung ist die Vergabe von aws-Garantien für Betriebsmittelkredite (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) für Klein- und Mittelbetriebe zur Finanzierung des laufenden Betriebs angesichts der Herausforderungen aus der Coronavirus-Krise. Mit Garantieübernahmen sollen Kreditfinanzierungen unterstützt werden, die aufgrund von fehlenden oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen eingeräumt werden.

Die Basis dieser Maßnahme ist die aws-Garantierichtlinie 2020 gemäß KMU-Förderungsgesetz. Für die Umsetzung dieser Maßnahme wird in dieser Richtlinie ein gesonderter Schwerpunkt „Überbrückungsgarantie in Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise“ geschaffen.

Teil 2:
Das verfügbare Gesamtgarantievolumen von Teil 1 iHv. EUR 10 Mio. war innerhalb von 24 h ausgeschöpft. Immer mehr Unternehmen mit Sitz in Österreich sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen. Waren es zu Beginn nur Lieferketten und Kundenbeziehungen mit bestimmten Regionen, insb. China und Italien, so ergeben sich nunmehr weitreichende Wirkungen. Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit führen zu Konsum- und Investitionszurückhaltung und damit zu Einnahmeausfällen in Unternehmen und somit ernsthaften Liquiditätskrisen.

Um eine existenzbedrohliche Gefährdung für den Wirtschaftsstandort Österreich zu vermeiden, wird im Rahmen eines angepassten aws Garantieprogramms ein zusätzliches Angebot gestartet:
-) Ausweitung der in Teil 1 beschlossenen „aws Garantien für Überbrückungskredite“
-) Garantien für Kreditstundungen von bereits bestehenden Kreditlinien

Zur Erleichterung der durch die Krise betroffenen Unternehmen werden für diese Garantielinien folgende Ausnahmen von den Regel-Garantiekriterien erfolgen:
-) auch freie Berufe sind garantiefähig
-) keine Garantie- und Bearbeitungsentgelte (wenn dies EU-beihilfenrechtlich zulässig ist)
-) keine Sicherheiten erforderlich; keine persönlichen Haftungen der Gesellschafter/innen, Unternehmer/innen zur Kreditbesicherung
-) Garantien können auch für Stundungen von bestehenden Kreditlinien übernommen werden.
-) der außergerichtliche Ausgleich als teilweiser Eintritt eines Garantiefalles wird ausgeschlossen.

Wesentliche Voraussetzungen für eine Garantieübernahme:
-) Die wirtschaftlichen Verhältnisse und Ertragsaussichten der Unternehmen müssen die Bedienung der unterstützten Finanzierung erwarten lassen
-) Kein Reorganisationsbedarf nach URG.

Ziel ist die Sicherung von erhaltenswürdigen und erhaltensfähigen Unternehmen und damit verbundener Arbeitsplätze und inländischer Wertschöpfung.

In einem ersten Schritt wurde zusätzlich ein Gesamtgarantievolumen in Höhe von EUR 250 Mio. zur Verfügung gestellt. Dieses Gesamtgarantievolumen basiert auf der Obergrenze des gesetzlich im KMU-Förderungsgesetz zur Verfügung stehenden Haftungsrahmens iHv. EUR 750 Mio.

Im Rahmen der „Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung des Haftungsrahmens zur Bewältigung der Krisensituation aufgrund von COVID-19 für das KMU-Förderungsgesetz (KMU-Förderungsgesetz COVID-19-HaftungsrahmenV)“ wurde mit 27. März 2020 der aws im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisensituation zusätzlich ein Haftungsrahmen in Höhe von EUR 1,25 Mrd. zur Verfügung gestellt. Der Gesamtgarantierahmen gemäß KMU-FG soll nun bis zu seiner gesetzlich geregelten Grenze für die Unternehmen in dieser schwierigen Situation ausgenutzt werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die AWS Garantien KMU-FG folgen den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen des Regierungsprogramms 2017-2022. Geplant war der förderpolitische Schwerpunkt weg von Direktförderungen hin zu einem verstärkten Ausbau der Garantieinstrumente.
Die Zielsetzung dieser Garantieübernahmen steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union, durch die gezielte beihilferechtskonforme Finanzierung von Unternehmen die Innovationskraft, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft insgesamt zu erhöhen und einen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu leisten. Ein weiteres Ziel war die Schaffung eines „Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ durch die Europäische Kommission, mit dem die Unterstützungsmöglichkeiten für KMU durch 80 %, 90 % und 100 % Garantien für Überbrückungs- und Kreditstundungsgarantien im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“, geschaffen wurden.

Durch die Erleichterung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen begünstigen die AWS Garantien KMU-FG die Finanzierung/Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten Investitions- und Wachstumsprojekten von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen und leisten damit einen Beitrag zur Umsetzung der SDGs Unterziel 8.3 „Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen“.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Unterstützung von Unternehmen mit besonderen Finanzierungsherausforderungen in der "Coronavirus-Krise"

Beschreibung des Ziels

Bestehende und grundsätzlich wirtschaftlich gesunde Unternehmen, die auf Grund der Coronavirus-Krise vor besonderen Finanzierungsherausforderungen stehen, sollen unterstützt werden. Es herrscht ein großes Gefahrenpotenzial, dass es zu einer Abwärtsspirale kommt, die droht ebenso wie die Viruskrise selbst exponentiell zu verlaufen.

Ziel ist, dass diese Entwicklung verhindert bzw. durchbrochen wird und eine existenzbedrohliche Gefährdung für den Wirtschaftsstandort Österreich vermieden wird.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Sicherstellung des Fortbestehens von der COVID-19-Pandemie betroffenen KMUs

Ausgangszustand 2020:

Das Programm wird als Reaktion auf die wirtschaftlichen Herausforderungen für Unternehmen infolge der Coronavirus-Krise gestartet.

Zielzustand 2022:

Jene Unternehmen, die eine Überbrückungsfinanzierung oder eine aws Garantie für Kreditstundungen von bereits bestehenden Kreditlinien infolge der Herausforderungen der Coronavirus-Krise erhalten, haben die Krise überlebt (Stichtag Ende 2022).

Istzustand 2022:

Mit Stichtag 31. Dezember 2022 wurden 91 Überbrückungsgarantien mit einem Obligo in Höhe von EUR 10,6 Mio. schlagend. Bis zu diesem Stichtag erfolgten 7.842 Garantiezusagen mit einem Obligo iHv EUR 1,42 Mrd. Dies bedeutet, dass nur 1,2 % der Unternehmen mit Garantiezusagen nicht mehr in der Lage waren ihren Kredit zurückzuzahlen.

Datenquelle:
aws Dashboard Überbrückungsgarantien

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


aws Garantie für Überbrückungsfinanzierung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Unternehmen sind infolge der Coronavirus-Krise oftmals mit Auftrags- und Lieferausfällen oder sonstigen Marktänderungen konfrontiert, sodass ihre Lieferketten und Kundenbeziehungen kurzfristig anzupassen und die daraus resultierenden Kosten zwischen zu finanzieren sind.

Ziel dieser Maßnahme ist es, bestehende und wirtschaftlich gesunde Unternehmen, die auf Grund der Corona-Krise vor besonderen Finanzierungsherausforderungen stehen, bei ihren Finanzierungen zu unterstützen. Dabei steht die Sicherung von erhaltungswürdigen und erhaltungsfähigen Unternehmen(skernen) und damit verbundener Arbeitsplätze und inländischer Wertschöpfung wirtschaftspolitisch im Vordergrund.

Den Unternehmen werden Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) für kleine und mittelständische Unternehmen zur Finanzierung des laufenden Betriebs mit folgendem Ausmaß der Finanzierung und Gestaltung angeboten:
-) Garantiequote bis zu max. 80 %
-) Finanzierungsvolumen bis zu max. 2,5 Mio. Euro (maximales aws-Obligo) im Einzelfall
-) Garantielaufzeit: max. 5 Jahre
-) Garantiefähig sind Kredite von Kreditinstituten.

Garantiefähige Unternehmen:
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen müssen die Bedienbarkeit der unterstützten Finanzierung erwarten lassen.

In diesem Zusammenhang werden folgende Konkretisierungen vorgenommen:
-) Ausgeschlossen von einer Garantieübernahme sind Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen sowie
-) Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien erfüllen (Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre).
-) Spätestens neun Monate nach dem letzten Bilanzstichtag ist der aktuelle Jahresabschluss für die Prüfung der Kriterienerfüllung heranzuziehen.

Garantiefähige Projekte und Kosten:
Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist. Um nachhaltig die Liquidität des Unternehmens zu sichern, sollen Finanzierungsprojekte, die zur Stabilisierung und damit Verbesserung der Finanzierungsstruktur beitragen, unterstützt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Garantien für Kreditstundungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ziel dieser Maßnahme ist, bestehende und wirtschaftlich gesunde Unternehmen, die auf Grund der Corona-Krise vor besonderen Finanzierungsherausforderungen stehen, Garantien für Kreditstundungen von bereits bestehenden Kreditlinien anzubieten. Damit sollen Kreditstundungen vorgenommen werden können, ohne dass es zu einer Verschlechterung der Risikoposition der Banken kommt

Die Gestaltung, Voraussetzungen und Konditionen richten sich nach den aws Garantien gemäß KMU-Förderungsgesetz

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2022
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-81.051

Tsd. Euro

Plan

-130.750

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

14.982

Tsd. Euro

Plan

19.550

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

66.069

Tsd. Euro

Plan

111.200

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

81.051

Tsd. Euro

Plan

130.750

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9.259

Tsd. Euro

Plan

-10.290

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.470

Tsd. Euro

Plan

10.290

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.789

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.259

Tsd. Euro

Plan

10.290

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-16.775

Tsd. Euro

Plan

-22.120

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.947

Tsd. Euro

Plan

3.620

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

12.828

Tsd. Euro

Plan

18.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

16.775

Tsd. Euro

Plan

22.120

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-55.017

Tsd. Euro

Plan

-39.420

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.565

Tsd. Euro

Plan

2.320

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

49.452

Tsd. Euro

Plan

37.100

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

55.017

Tsd. Euro

Plan

39.420

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Für die Überbrückungs- und Kreditstundungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie gab es keinerlei Erfahrungswerte, sondern nur Prognosedaten seitens der AWS.
Die Differenz PLAN/IST ergibt sich dadurch, dass sich die Verteilung der Leistungen über die Jahre 2020-2022 anders entwickelte als ursprünglich angenommen. Gründe dafür waren, dass Unternehmen vor allem durch die anhaltende COVID-19 Pandemie und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Russland-Krieges in der Ukraine weiterhin negativ betroffen waren sowie weiterhin sind.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Gesamtwirtschaft Verwaltungskosten für Unternehmen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Eine AWS-interne Evaluierung der AWS Garantieprogramme 2020-2022 hat bestätigt, dass die eingesetzten Garantieinstrumente eine merkbare Verbesserung der Finanzierungsbasis, der in den Programmen teilnehmenden Unternehmen, zur Folge haben. Neben der besonderen Bedeutung von Garantien im Zugang zu Finanzierungsmitteln – insbesondere als Ersatz für Sicherheiten – werden gleichzeitig sehr hohe Effekte auf eine Verbesserung der Struktur und der Kosten der Finanzierung sowie gewonnene Flexibilität und erweiterte Spielräume in der Finanzierung erkennbar. Darüber hinaus leisteten die in den Garantieprogrammen geförderten Vorhaben substanzielle Beiträge und hatten Auswirkungen auf die Realisierung von Wachstumschancen und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Mit Ende 2022 wurden österreichischen KMU 17.603 Garantien mit einem Obligo in Höhe von rund 2,64 Mrd. Euro zur Sicherung der Liquidität von KMU zur Verfügung gestellt.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Als im Jahr 2020 Lockdowns zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie verordnet wurden, konnte die AWS mit den Überbrückungsgarantien Hilfsprogramme zur Sicherung der Liquidität von Unternehmen anbieten. Anfangs noch in einem eingeschränkten Ausmaß und unter beihilfenrechtlichen Beschränkungen hat sich dieses Programm mit laufenden Erleichterungen sehr schnell zu einem zentralen Instrument innerhalb des Corona-Rettungsschirms der Bundesregierung entwickelt. Für österreichische Unternehmen war es in der Folge möglich, Betriebsmittelkredite mit Garantiequoten von 80 %, 90 % und 100 % bei ihrer Hausbank zu beantragen. Mit Ende 2022 wurden österreichischen KMU 17.603 Garantien mit einem Obligo in Höhe von rund 2,64 Mrd. Euro zur Sicherung der Liquidität von KMU zur Verfügung gestellt. Eine existenzbedrohliche Gefährdung für den Wirtschaftsstandort Österreich konnte dadurch vermieden werden.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Durch die in der AWS etablierte digitale Förderantragstellung wurden die Verwaltungskosten für Unternehmen vereinfacht bzw. auf einem niedrigen Niveau gehalten. Die etablierten digitalen Initiativen in der AWS (AWS Fördermanager) werden erfolgreich genutzt, wobei gleichzeitig eine Erhöhung der Transparenz erreicht wurde. Mit den persönlichen AWS Zugangsdaten kann der aktuelle Status von Förderungsanträgen eingesehen, neue Förderungsanträge erstellt, Unterlagen hochgeladen, Nachrichten an die AWS gesendet, Stamm- und Kontaktdaten angepasst und somit die Förderungen rasch und bequem „gemanagt“ und verwaltet werden.

Gesamtbeurteilung

Österreichische KMU haben im Jahr 2022 AWS-Garantien nach dem KMU-FG für Investitionskredite fast ebenso stark nachgefragt wie 2019 – dem letzten Jahr vor der COVID-19 Pandemie und dem Krieg Russlands in der Ukraine. Mit Stand 31. Dezember 2022 wurden 1.061 Garantien (+ 4 % im Vergleich zu 2019) mit einem Obligo iHv. EUR 163 Mio. (+ 3 %) übernommen.
Als im Jahr 2020 Lockdowns zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie verordnet wurden, konnte die AWS Überbrückungsgarantien zur Sicherung der Liquidität von Unternehmen anbieten. Anfangs noch in einem eingeschränkten Ausmaß und unter beihilfenrechtlichen Beschränkungen hat sich dieses Programm mit erweiterten Beihilfemöglichkeiten sehr schnell zu einem zentralen Instrument innerhalb des Corona-Rettungsschirms der Bundesregierung entwickelt.
Ziel dieser Garantien war die Unterstützung von Unternehmen mit besonderen Finanzierungsherausforderungen, die durch die COVID-19 Pandemie aufgetreten sind. Mit diesen Förderungsmaßnahmen sollten vorrangig Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) für KMU, die über keine oder keine ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügten, unterstützt werden. Ebenso sollten Finanzierungsprojekte, die vor allem zur Stabilisierung und damit Verbesserung der Finanzierungsstruktur beitrugen, durch Kreditstundungen gesichert werden.
Für österreichische KMU war es in der Folge möglich „Garantien für Überbrückungsfinanzierungen“ für Betriebsmittel mit einer Garantiequote von 80 % und einem max. Obligo in Höhe von EUR 2,0 Mio. zu beantragen.
Auch standen „Garantien für Kreditstundungen“ für bereits bestehende Kreditlinien mit Garantiequoten von 90 % bzw. 100 % zur Verfügung; die Höhe des max. Obligos ergab sich aus dem Beihilferecht.

Diese Garantien für Überbrückungskredite und Kreditstundungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie (Abwicklung über die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)) wurden stark nachgefragt (Stand 31.Dezember 2022): Insgesamt wurden 14.232 Garantieanträge genehmigt. Die Verteilung auf die drei Garantieinstrumente stellen sich so dar:
– 80 % Garantien: 2.389 Fälle mit einem Obligo iHv. rund EUR 335 Mio.
– 90 % Garantien: 540 Fälle mit einem Obligo iHv. rund EUR 226 Mio.
– 100 % Garantien: 11.303 Fälle mit einem Obligo iHv. rund EUR 1.500 Mio.
Darüber hinaus wurden – noch vor der COFAG Errichtung – 3.371 80 % Garantien mit einem Obligo iHv. rund EUR 573 Mio. über das BMF abgewickelt. Somit wurden insgesamt 17.603 Kredite mit einem Obligo iHv. rund EUR 2,64 Mrd. genehmigt.

KMU hatten im Jahr 2022 durch die anhaltende COVID-19 Pandemie und dem Russland-Krieg in der Ukraine weiterhin mit schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen zu kämpfen. Für 680 Fälle (das sind rund 3,5 % der zugesagten Garantien) mit einem Obligo von rund EUR 66 Mio. wurde die Schadloshaltung schlagend, das sind 2,5 % des zugesagten Obligos.

Bis Ende 2022 wurden österreichischen KMU 17.603 Garantien mit einem Obligo in Höhe von rund 2,64 Milliarden Euro zur Sicherung der Liquidität zur Verfügung gestellt, weswegen der Zielerreichungsgrad des Vorhabens als „zur Gänze eingetreten“ bewertet wird.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen