Vorhaben
Verordnung des BMWFW über die Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler
Verordnung des BMWFW über die Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -1
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verlängerung der Nacheichfrist auf Grund statistischer Prüfungen von Wasserzählern und damit Reduktion des Nacheichaufwandes
Beschreibung des Ziels
Reduktion des Zeit- und Sachaufwandes bei der zyklischen Nacheichung von Wasserzählern gemäß § 15 Abs. 5 lit. a MEG.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Jährliche Eichungskosten [Mio. EUR]
Istwert
38,4Mio. EUR
Zielzustand
34,0Mio. EUR
Datenquelle: Eichstellendatenbank des BEV
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Verlängerung der Nacheichfrist von Wasserzählern auf statistischer Basis
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Schaffung der Möglichkeit der Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler auf statistischer Basis.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Jahr 2018 sind die Istwerte auf Null, weil die Verordnung erst im Mai 2018 in Kraft getreten ist und daher der Beschaffungs- und Austauschprozess für das Jahr 2018 bereits zu weit fortgeschritten war.
Die Erträge sind deutlich geringer als veranschlagt, da statt der angenommenen 240 zu behandelnden Anträge nur zwischen 10 und 14 pro Jahr gestellt wurden. Aufgrund der geringen Anzahl von Anträgen war jedoch auch der Personalaufwand entsprechend geringer. Vorgeschrieben ist ein Zeittarif. Die Eichgebührenverordnung 2013 sieht pro Stunde 48 Euro an Gebühren vor. Diese sind im Unterschied zum Personalaufwand konstant, da die Eichgebührenverordnung keiner jährlichen Valorisierung unterliegt. Aufgrund der Anzahl der Verfahren und der trotz der o.a. Differenz weitgehenden Bedeckung durch Gebühren sind die Auswirkungen für den Bund sehr gering.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Durch diese Verordnung wurde ermöglicht, Wasserzähler zu geeigneten Losen zusammenzufassen und einer Prüfung auf Grundlage von Stichproben zur Verlängerung der Nacheichfrist vorzulegen. Bei positivem Abschluss des Verfahrens wird die Nacheichfrist auf Grundlage der Kriterien der Verordnung entweder um drei oder fünf Jahre erstreckt.
Es konnten Einsparungen bei den Wasserversorgern in der Höhe von je etwa 2,7 Mio Euro für die Jahre 2020 und 2021 erreicht werden. Dass die vorgesehenen Möglichkeiten an Einsparungen nicht vollständig ausgeschöpft wurden, resultiert daraus, dass insbesondere größere Wasserversorger das Angebot der statistischen Verlängerung der Nacheichfrist bisher nicht in Anspruch genommen haben.
Über den Evaluierungszeitraum mussten insgesamt etwa 52.000 Wasserzähler nicht ausgebaut und geeicht werden. Die entfallenen Eicheinnahmen der Eichstellen werden teilweise durch die Einnahmen aus der Durchführung der technischen Prüfungen für die statistische Verlängerung der Nacheichfrist ersetzt. Bei den in der WFA 2017 angenommenen Kosten von 120 EUR je Zähler (100 EUR für Ausbau, Wartung, etc., 20 EUR für die Eichung) ergibt sich die Ersparnis von mehr als 6,2 Mio. EUR für jene Wasserversorger, die entsprechende Anträge gestellt haben. Für die Wasserversorger haben sich die Kosten vorrangig durch die Senkung der Kosten für den Zählertausch verringert.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.