Vorhaben
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert wird - Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit
Neuregelung des frühest möglichen Zugangsalters zur Altersteilzeit
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: 277.500
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit
Beschreibung des Ziels
Die Neuregelung des Zugangsalters zum Altersteilzeitgeld in der Arbeitslosenversicherung bewirkt, dass das frühestmögliche Zugangsalter in zwei Stufen um jeweils ein Jahr angehoben wird.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Erhöhung des Hauptzugangsalters in das Altersteilzeitgeld
Ausgangszustand 2017:
Der Hauptaltersjahrgang in das Altersteilzeitgeld lag 2017 bei den Frauen bei 55 Jahren und bei den Männern bei 58 Jahren.
Zielzustand 2022:
Das Hauptzugangsalter in das Altersteilzeitgeld liegt 2021 bei den Frauen bei über 56 Jahren und der Hauptaltersjahrgang liegt bei den Männern bei 60 Jahren.
Istzustand 2022:
2021 Frauen: 3.207 Zugänge Alter 56, 3.528 Zugänge 57+ (Zugang in aktuelle LA (62)) 2021 Männer: 4.034 Zugänge Alter 60, 1.027 Zugänge 61+ Jahre
Datenquelle:
AMS Data Warehouse Datenwürfel svl_mon_bew_spez.mdc
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Neuregelung § 27 Abs. 2 AlVG
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In der geltenden Regelung des § 27 Abs. 2 AlVG lautet der erste Satz:
„Altersteilzeitgeld gebührt für längstens fünf Jahre für Personen, die nach spätestens sieben Jahren das Regelpensionsalter vollenden und die …“
Die Neuregelung hebt die Altersgrenze für das frühest mögliche Zugangsalter an, indem die maximale Differenz zum Regelpensionsalter in zwei Jahresschritten – 2019 sowie 2020 – auf fünf Jahre verkürzt wird.
Die maximale Bezugsdauer von fünf Jahren bleibt durch die Neuregelung unberührt, ebenso die übrigen Anspruchsvoraussetzungen, der erste Satz von § 27 Abs. 2 AlVG lautet:
„Altersteilzeitgeld gebührt für längstens fünf Jahre für Personen, die das Regelpensionsalter vor Ablauf des Jahres 2018 nach spätestens sieben Jahren, ab 2019 nach spätestens sechs Jahren und ab 2020 nach spätestens fünf Jahren vollenden sowie“
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
In der realisierten Ergebnisrechnung wird ein Vorzieheffekt 2018 (erhöhte Zugänge in Altersteilzeit) mit abgeschätzt und eingerechnet. Würde dieser geschätzte Vorzieheffekt nicht einbezogen, wären das errechnete Einsparungsvolumen höher.
Die angestrebten Kostendämpfungseffekte für die Arbeitslosenversicherung beim Altersteilzeitgeld konnten im Zeitraum 2019 bis 2022 mit annähernd € 300 Millionen erreicht werden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Direkte Leistungen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Der Frauenanteil an den Zahlungen der Arbeitslosenversicherung für das Altersteilzeitgeld erhöhte sich von 51,9% im Jahr 2016 auf 60,3% im Jahr 2022.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.