Vorhaben
Entfall der Auflagepflicht von Gesetzen zum Arbeitnehmer:innenschutz
Bundesgesetz mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Mutterschutzge-setz 1979, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Gleichbehandlungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG sowie das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden - Sammelnovelle Auflagepflicht
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Entbürokratisierung und Kostensenkung
Beschreibung des Ziels
Kostensenkung für ca. 200.000 Unternehmen durch Entfall der Auflagepflicht von Gesetzen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Kostensenkung durch Entfall der Auflagepflicht [Mio. EUR]
Istwert
15Mio. EUR
Zielzustand
2Mio. EUR
Datenquelle: WKO
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Entfall der Auflagepflicht für Gesetze zum Arbeitnehmer:innenschutz
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Diese Verpflichtungen werden in folgenden Gesetzesvorschriften gestrichen: § 24 AZG, § 23 ARG, § 18 Abs. 1 BäckAG, § 9 KA-AZG, § 17 MSchG, § 27 Abs. 1 KJBG, § 60 GlBG, § 125 Abs. 7 und § 129 ASchG (einschließlich der ASchG-Verordnungen) sowie § 23a BEinstG.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die fianzielle Gebarung des Bundes ist von vorliegenden gesetzlichen Maßnahme nicht betroffen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Der Entfall dieser Aushangverpflichtungen betrifft rund 200 000 Unternehmen und entlastet diese um mindestens 2 Mio. Euro jährlich. Es wird von einem Durchschnittswert von 10 Euro pro Unternehmen und Jahr ausgegangen. Diese verteilen sich allerdings unterschiedlich. Jene Unternehmen, die Arbeitnehmer/innen die gesetzlichen Bestimmungen mittels geeigneter EDV oder geeigneter Telekommunikationsmittel zugänglich machen, hatten schon bisher keine Kosten. Bei jenen Unternehmen, die nach wie vor die entsprechenden Papierausgaben ausgehängt haben, betragen die Ersparnisse zwischen 30 und 60 Euro jährlich.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.