Vorhaben
Förderung Verein VertretungsNetz 2021
Förderung Verein VertretungsNetz 2021
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -44.230
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der betroffenen Personen mit gerichtlichen Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sowie einer ausreichenden Wahrnehmung der Clearingaufgaben im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz
Beschreibung des Ziels
Schon bei Inkrafttreten des 2. ErwSchG ging das BMJ davon aus, dass der Bedarf nach professioneller Vertretung durch die Erwachsenenschutzvereine in der gerichtlichen Erwachsenenvertretung zumindest nicht zurückgehen wird, da die mit der Reform erweiterten Alternativen hauptsächlich in jenen Fällen in Betracht kommen, in denen früher nahe stehende Personen zum Sachwalter bestellt wurden. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass dieser Bedarf sogar gestiegen ist, weil die Gerichte infolge der Abschaffung der generellen Verpflichtung von Rechtsanwälten und Notaren zur Übernahme gerichtlicher Erwachsenenvertretungen nun sogar noch mehr als früher auf die Übernahme durch einen Erwachsenenschutzverein angewiesen sind. Im diesem Bereich ist daher für 2021 eine Aufstockung der Kapazitäten um 15 Betreuungsstellen vorgesehen, um zumindest den dringendsten Mehrbedarf abdecken zu können.
Bei der Abklärung in Erwachsenenschutzverfahren und bei der Errichtung alternativer Vertretungsverhältnisse durch den Verein VertretungsNetz war zwar im Jahr 2020 ein leichter Rückgang zu verzeichnen, der aber nicht auf mangelnden Bedarf, sondern auf die Auswirkungen der Corona-Krise zurückzuführen ist; mittelfristig ist hier mit einer anhaltend hohen Auftragslage zu rechnen. Ebenso ist in der Patientenanwaltschaft und in der Bewohnervertretung zumindest nicht mit einem Rückgang der Anzahl jener Einrichtungen zu rechnen, in denen die PatientInnen bzw. BewohnerInnen vom Erwachsenenschutzverein zu vertreten sind. Um eine ausreichende Versorgung im Sinne des § 8 ErwSchVG sicherzustellen, wird daher angestrebt, das im Jahr 2020 erreichte Leistungsniveau zumindest aufrechtzuerhalten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Vertretene Personen (Erwachsenenvertretung) [Anzahl]
Istwert
6.169Anzahl
Zielzustand
6.400Anzahl
Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine
Durchgeführte Abklärungen [Anzahl]
Istwert
14.190Anzahl
Zielzustand
12.000Anzahl
Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine
Einrichtungen für Vertretungstätigkeit der Patientenanwaltschaft [Anzahl]
Istwert
36Anzahl
Zielzustand
36Anzahl
Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine
Einrichtungen für Vertretungstätigkeit der Bewohnervertretung [Anzahl]
Istwert
2.829Anzahl
Zielzustand
2.800Anzahl
Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gewährung einer Förderung an den Verein VertretungsNetz in Höhe von 44.230.000 Euro.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur Erfüllung der mit dem 2. ErwSchG erweiterten Aufgaben wurde der Personalstand des Vereins VertretungsNetz in den Jahren 2018 und 2019 sukzessive ausgebaut. Um diese Aufgaben auch weiterhin ordnungsgemäß erfüllen zu können, ist es notwendig, den im Jahr 2019 erreichten Personalstand aufrecht zu erhalten. Im Bereich der Erwachsenenvertretung ist zudem eine Aufstockung der Kapazitäten um 15 Betreuungsstellen bis Ende 2021 vorgesehen, um den dringendsten Mehrbedarf der Gerichte abdecken zu können.
Zur Finanzierung dieses Personalstandes im Jahr 2021 benötigt der Verein VertretungsNetz – unter Berücksichtigung der strukturellen Effekte – eine Förderung in Höhe von 44.230.000 Euro.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen entsprachen der Planung.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)
Der Verein VertretungsNetz (als bei weitem größter Erwachsenenschutzverein Österreichs) leistete auch im Berichtsjahr wieder einen wesentlichen Beitrag dazu, dass psychisch kranke oder vergleichbar beeinträchtigte Menschen – soweit als möglich selbstbestimmt – am Rechtsverkehr und am gesellschaftlichen Leben insgesamt teilhaben und ihre Rechte effektiv wahrnehmen konnten.
Als gerichtlicher Erwachsenenvertreter vertrat der Verein vor allem Personen, die einer besonders professionellen Unterstützung und Vertretung bedurften (im Jahr 2021 insgesamt 6.169 Klient*innen). Durch die Abklärung in Erwachsenenschutzverfahren („Clearing“) sorgte der Verein dafür, unverhältnismäßige Eingriffe in die Selbstbestimmung zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Im Jahr 2021 hat der Verein insgesamt rund 14.200 Clearings abgeschlossen und bei den Abklärungen in Neubestellungsverfahren in einem hohen Anteil der Fälle (rund 40 %) erreicht, dass eine gerichtliche Erwachsenenvertretung vermieden werden konnte.
Die Vertretung durch die Patientenanwaltschaft und die Bewohnervertretung des Vereins ermöglichte es Menschen, die in der Psychiatrie untergebracht sind oder in Einrichtungen im Sinne des HeimAufG leben, ihr Recht auf persönliche Freiheit effektiv wahrzunehmen und nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Im Jahr 2021 betraf dies im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz die Bewohner*innen von 36 psychiatrischen Anstalten/Abteilungen im Sinne des UbG sowie von rund 2.800 Einrichtungen im Sinne des HeimAufG. In der Bewohnervertretung waren von den an VertretungsNetz im Jahr 2021 gemeldeten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen fast 19.000 Personen betroffen. Der Patientenanwaltschaft des Vereins wurden rund 24.400 Unterbringungen in psychiatrischen Abteilungen gemeldet, wobei hier die Anzahl der betroffenen Personen nicht feststellbar ist (teilweise Mehrfachzählungen).
Insgesamt kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der vom Verein VertretungsNetz vertretenen bzw. betreuten Personen im Jahr 2021 deutlich über dem in der WFA angeführten Schwellenwert (17.000 Personen, das entspricht 5 % der potenziell betroffenen Personengruppe) lag.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.