Vorhaben
Bildungsinvestitionsgesetz 2019: Flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung für 6 bis 15-jährige Schülerinnen und Schüler
Bildungsinvestitionsgesetz 2019
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -347.958
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Flächendeckendes qualitätsvolles Angebot an Tagesbetreuungseinrichtungen für 6 bis 15-jährige Kinder
Beschreibung des Ziels
An 85 % der Schulen für Kinder mit 6 bis 15 Jahren (Volksschulen, Neue Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Sonderschulen, Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen) soll eine schulische oder außerschulische Tagesbetreuung zur Verfügung stehen, die von 40 % der Schülerinnen und Schüler besucht wird. Von den Schülerinnen und Schülern allgemein bildender Pflichtschulen sollen 30 % an ganztägigen Schulformen und wie derzeit 10 % an außerschulischen Einrichtungen betreut werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Betreuungsquote von Schüler/innen an allgemein bildenden Pflichtschulen [%]
Istwert
26,76%
Zielzustand
30,00%
Datenquelle: definitiver Stellenplan für allgemein bildende Pflichtschulen SJ 2022/23
Schüler/innen in ganztägigen allgemein bildenden Pflichtschulen [Anzahl]
Istwert
160.264Anzahl
Zielzustand
172.511Anzahl
Datenquelle: definitiver Stellenplan für allgemein bildende Pflichtschulen SJ 2022/23
Allgemein bildende Pflichtschulen mit ganztägiger Schulform [Anzahl]
Istwert
2.665Anzahl
Zielzustand
2.889Anzahl
Datenquelle: definitiver Stellenplan für allgemein bildende Pflichtschulen SJ 2022/23
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau ganztägiger Schulformen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Bund tätigt zur teilweisen Abdeckung des Mehraufwandes für den Freizeitbereich im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung:
– Investitionen in ganztägige Schulformen an allgemein bildenden Pflichtschulen (ausgenommen Praxisschulen): für Infrastruktur und Personal im Freizeitbereich; darüber hinaus sind außerschulische Betreuungsangebote an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten möglich. Der Bund übernimmt auch die Kosten der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten an allgemein bildenden Pflichtschulen.
– Investitionen in ganztägige Schulformen an Praxisschulen und allgemein bildenden höheren Schulen: Infrastruktur, Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten; Personal im Freizeitbereich; Betreuung an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Bereitstellung von Mitteln zur Sicherung des Bestands ganztägiger Schulformen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur Sicherung des Bestands an Betreuungsplätzen an ganztägigen Schulformen an APS werden bis zu 25 % der Mittel des Bildungsinvestitionsgesetzes sowie bis zum Jahr 2022 80% der nicht verbrauchten Mittel aus den Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über den (weiteren) Ausbau ganztägiger Schulformen verfügbar gemacht.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Festlegung einheitlicher Qualitätskriterien für die institutionelle Tagesbetreuung der 6 bis 15-jährigen Kinder
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die Gleichwertigkeit schulischer und außerschulischer Tagesbetreuung sicher zu stellen, werden Qualitätskriterien für außerschulische Betreuungseinrichtungen festgelegt. Die Länder haben dem Bund über die Qualität dieser Einrichtungen zu berichten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Bereich der AHS wurde das Ausbauziel von +4.000 Schüler/innen mit +6.464 Schüler/innen in Betreuung übertroffen. Die veranschlagten Investitionen in die Infrastruktur können daher als getätigt angesehen werden. Der zusätzliche Personalaufwand fiel hingegen geringer aus als angenommen. Im Vergleich zum Schuljahr 2018/19 wurden im Schuljahr 2022/23 um rund 1.000 Realstunden an Lehrpersonalressourcen mehr für ganztägige Schulformen aufgewendet. Zusätzlich sind 20 VBÄ an Freizeitpädagog/innen im Einsatz. Dies entspricht einem Mehraufwand von rund 4,8 Millionen Euro.
Im Bereich der APS wurde das Ausbauziel von +40.000 Schüler/innen mit +27.753 Schüler/innen in Betreuung zu rund 70% erreicht. Der zusätzliche Personalaufwand für Landeslehrpersonen fiel dementsprechend ebenfalls geringer aus als angenommen. Im Vergleich zum Schuljahr 2018/19 wurden im Schuljahr 2022/23 um 404,4 Landeslehrpersonenplanstellen mehr für ganztägige Schulformen aufgewendet. Dies entspricht einem Mehraufwand für Landeslehrpersonen von rund 25,8 Millionen Euro im Schuljahr 2022/23 auf Basis der genehmigten Planstellen im definitiven Stellenplan.
Im Rahmen des Bildungsinvestitionsgesetztes. BGBl. I Nr. 8/2017 (BIG), wurden seitens des Bundes für die Schuljahre 2019/20 bis 2021/22 insgesamt rund 73,95 Mio. Euro gem. § 2 Abs. 2 BIG ausbezahlt. Hinzu kamen gem. § 2 Abs. 2b BIG im Schuljahr 2019/20 rund 135,35 Mio. Euro an nicht verbrauchten Mittel der ausgelaufenen Art. 15a B-VG Vereinbarungen (80% der Restmittel gemäß BIG). In Summe ergab dies Mittelauszahlungen in Höhe von rund 209,30 Mio. Euro an die Länder bis inklusive den Auszahlungen für das Schuljahr 2021/22 (Jahr 2022). Im Schuljahr 2022/23 (Jahr 2023) ist von Auszahlungen in der Höhe von 30,5 Mio. Euro gemäß § 2 Abs. 2 BIG auszugehen. Hinzukommen im Jahr 2023 auf Grundlage der Novellierung des § 2 Abs. 2b BIG mit BGBl. I Nr. 132/2022 die verbliebenen 20 % der je Bundesland nicht verbrauchten Mittel gemäß Art. 4 Abs. 1 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011, sowie Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen, BGBl. I Nr. 192/2013, in der Höhe von 33,84 Mio. Euro.
Seitens der Länder wurde in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 in Summe rund 103,94 Mio. Euro verwendet (die Abrechnung für das Schuljahr 2021/22 ist noch ausstehend). Dies teilte sich auf die drei Bereiche wie folgt auf: 14,70 Mio. Euro für Infrastrukturmaßnahmen, 85,06 Mio. Euro für Personal im Freizeitteil und 4,18 Mio. Euro für Personal in den Ferien. Damit wird der entsprechende Personal- und Sachaufwand der Gemeinden als gesetzlicher Schulerhalter sowie der Privatschulerhalter abgedeckt.
Bis zum Jahr 2033 stehen gemäß § 2 Abs. 2 Bildungsinvestitionsgesetz jährlich Zweckzuschüsse in der Höhe von 30,5 Mio. Euro zur Verfügung.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Durch das erweiterte Angebot an ganztägigen Schulen wird die Betreuungssituation der Schüler/innen verbessert. Die Förderung durch den Bund ermöglicht es den Schulerhaltern, bei hoher Betreuungsqualität die Betreuungsbeiträge niedrig zu halten bzw. sozial zu staffeln und damit den gleichen Zugang für alle interessierten Schüler/innen sicherzustellen.
Subdimension(en)
- Unbezahlte Arbeit
Es kann davon ausgegangen werden, dass die erwartete Entlastung der Erziehungsberechtigten bei der Betreuung ihrer Kinder im Ausmaß des Ausbaus der Betreuungsplätze auch tatsächlich eingetreten ist.
Subdimension(en)
- Nachfrage
Durch die tatsächlich getätigten Investitionen in die Infrastruktur ganztägiger Schulen und den zusätzlichen Personalbedarf für die Betreuung der Schüler/innen kann davon ausgegangen werden, dass sich die prognostizierten expansiven Effekte auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, im entsprechend dem tatsächlichen Ausbaugrad der ganztägigen Schulen verringerten Ausmaß, eingestellt haben. Für den Ausbauplan waren 72 Mio. Euro an öffentlichen Investitionen (Baumaßnahmen) und 174,2 Mio. Euro an öffentlichem Konsum von Lehr- und Betreuungspersonal bis zum Jahr 2023 vorgesehen. Im Bereich des Betreuungspersonals treten sogar bereits angebotsseitige Knappheiten hervor. Damit zeigt sich, dass auch die erwarteten positiven Effekte auf die Beschäftigungssituation eintreten, wobei sich die für die Betreuung von Schüler/innen erforderliche Qualifikation als limitierender Faktor zeigt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.