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KENNZAHL

Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund)

2020
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Kennzahl ist jährlichen Schwankungen unterworfen, allerdings konnte seit dem Jahr 2015 der Zielzustand jährlich annähernd erreicht oder sogar übertroffen werden. Dies traf während der COVID-19-Pandemie nicht mehr zu: Mit 33,0 % Einigungsquote ist der Zielzustand nicht erreicht worden und auch deutlich niedriger als in den Vorjahren. Aus der Schlichtungsstatistik ist ersichtlich, dass die Reduktion im Bereich Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG – Diskriminierungsschutz im Alltag) und im Bereich Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG – Diskriminierungsschutz im Beruf) gleichermaßen stattgefunden hat. Die Einigungsquote im Bereich des BGStG betrug im Jahr 2020 35,8 % (2019: 50,0 %) und im Bereich des BEinstG 31,2 % (2019: 28,1 %).


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Verhältnis von Einigungen im Schlichtungsverfahren zur Gesamtzahl der Schlichtungsverfahren