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KENNZAHL

Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung an der Gesamtzuwanderung nach Österreich

Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung an der Gesamtzuwanderung nach Österreich

2018
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die gesetzlichen Grundlagen für die Zuwanderung von qualifizierten Drittstaatsangehörigen wurden im Juli 2011 durch Schaffung der Rot-Weiß-Rot-Karte neu geregelt. Der Zielwert 2018 konnte mit 8 % überplanmäßig erreicht werden und somit der Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung an der Gesamtzuwanderung nach Österreich im Vergleich zum Vorjahr (5,7 %) erhöht werden. Einfluss auf die Kennzahl hatte u.a. auch die Novelle des Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 (FrÄG 2017, BGBl Nr 84/2017) mit der der Wechsel von einer „Rot-Weiß-Rot – Karte“ auf die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ erst nach zwei Jahren möglich ist. Es gab keine Übergangsregelung für Personen, die eine »Rot-Weiß-Rot – Karte« nach der alten Rechtslage nur für ein Jahr ausgestellt hatten. Diese mussten erneut um eine »Rot-Weiß-Rot – Karte« ansuchen und können im nächsten Jahr umsteigen.


Quelle

Integriertes Zentralregister (IZR: Register mit aufrechten Aufenthaltstiteln zum jeweiligen Stichtag)

Berechnungsmethode

Anteil der vergebenen „Rot-Weiß-Rot – Karten“ gemäß § 41 Niederlassungs und Aufenthaltsgesetz (NAG - in der Fassung des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2011; bis 1.7.2011: Niederlassungsbewilligung Schlüsselkraft) und „Blauen Karten EU“ gemäß § 42 NAG an allen erteilten Erstaufenthaltstiteln für Drittstaatszugehörige