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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung von Bedarfs- und Qualitätsorientierung im Bereich der legalen Migration

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Migration wird auch in Zukunft ein herausforderndes Thema bleiben, zahlreiche Rahmenbedingungen können hier weiteren Einfluss auf die Migrationsströme haben. Entsprechende Vorsorgemaßnahmen in verschiedene Blickrichtungen wie bspw. in den Bereichen gesellschaftlicher Zusammenhalt, verantwortungsvolles Schutzsystem und Perspektiven in den Herkunftsregionen sind zu treffen. Zu diesem Zweck ist eine gesamtstaatliche Migrationsstrategie zu entwickeln, deren Ziel, unter gleichzeitiger Wahrnehmung der europäischen und globalen Verantwortung, die Aufrechterhaltung von Freiheit, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Österreich ist. Da Migrationspolitik auch von der Zustimmung der Bevölkerung getragen sein soll, ist mit der Migrationskommunikationsinitiative GEMEINSAM.VIEL BEWEGEN eine breite Einbindung der Zivilgesellschaft beabsichtigt.

Die politische, wirtschaftliche und soziale Situation in den Herkunfts-, Transit- und Erstaufnahmestaaten ändert sich laufend. Wenn man eine langfristige Perspektive wählt, werden die zukünftigen Herausforderungen für die österreichische Migrationspolitik umso deutlicher. Bis 2030 wird von den Vereinten Nationen folgender Bevölkerungsanstieg prognostiziert: in Nordafrika um rund 44 Millionen auf eine Gesamtzahl von rund 230 Millionen, im Nahen Osten um rund 114 Millionen auf eine Gesamtzahl von rund 559 Millionen sowie in den Staaten südlich der Sahara um rund 256 Millionen auf eine Gesamtzahl von rund 564 Millionen.

Weltweit sind laut UNHCR derzeit mehr als 68,5 Millionen Menschen von Flucht und Vertreibung betroffen. Dieses Ausmaß, verursacht durch Krieg, Gewalt und Verfolgung, hat damit den höchsten jemals registrierten Stand erreicht (im Vorjahr waren es noch 65 Millionen). 25,4 Millionen dieser Menschen sind Flüchtlinge. Zahlreiche internationale Konflikte, Gewalt, Armut und auch der Klimawandel verursachen große Migrationsbewegung deren Entwicklung nicht detailliert abschätzbar ist.

Das Thema Migration, insbesondere das Problemfeld der illegalen Migration war 2018 Schwerpunkt der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 mit dem Ziel, Europa sicherer gegen illegale Migration zu machen.
Dazu wurde der Bereich des Asyl- und Fremdenwesens im Innenministerium mit der Schaffung einer eigenen Untergliederung gestärkt, um Ressourcen effektiv zu bündeln und in weiterer Folge die operative Ebene noch enger zusammenzuführen.
In Zusammenarbeit mit den Maßnahmen der Generaldirektion für die innere Sicherheit im Bereich Bekämpfung von Schlepperkriminalität und Grenzschutz – insbesondere durch die neugeschaffene fremden- und grenzpolizeilichen Einheit PUMA wird der illegalen Migration entgegengewirkt.

Im Bereich der legalen Migration wird die Zuwanderung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und arbeitsmarktrechtlichen Bedürfnisse effektiv gesteuert, um Österreich als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Auf Grund der zunehmenden Mobilität und der Attraktivität Österreichs als Wirtschaft-, Bildungs- und Sozialstandort sowie als ein Staat mit hoher Lebensqualität ist unser Land Ziel zahlreicher zuwanderungswilliger Menschen. Das zeigt die Notwendigkeit einer gewissen Steuerung der Zuwanderung nach Kriterien und einer Ausrichtung auf die Bedürfnisse Österreichs und seiner BürgerInnen. Mit Einführung des kriteriengeleiteten Zuwanderungssystems der »Rot-Weiß-Rot – Karte« wurde der Anteil der qualifizierten Zuwanderung gegenüber 2011 deutlich erhöht und konnte 2018 mit 8 % im Vergleich zum Vorjahr (5,7 %) gesteigert werden.
Der Anteil von »Rot-Weiß-Rot – Karte plus« InhaberInnen ist 2018 von einem starken Rückgang von 89 % im Vorjahr auf 21 % gekennzeichnet. Die vergleichsweise geringe Zahl der UmsteigerInnen von der »Rot-Weiß-Rot – Karte« auf die »Rot-Weiß-Rot – Karte plus« im Jahr 2018 ergibt sich aufgrund der Novelle durch das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 (FrÄG 2017, BGBl Nr 84/2017). Diese sieht vor, dass die RWR-Karte für zwei Jahre zu erteilen ist und dementsprechend auch ein Wechsel auf eine »Rot-Weiß-Rot – Karte plus« erst nach zwei Jahren und eine entsprechende Beschäftigung als Inhaber einer »Rot-Weiß-Rot – Karte« möglich ist. Es gab keine Übergangsregelung für Personen, die eine »Rot-Weiß-Rot – Karte« nach der alten Rechtslage nur für ein Jahr ausgestellt hatten. Diese mussten erneut um eine »Rot-Weiß-Rot – Karte« ansuchen und können im nächsten Jahr umsteigen. Daher ist für 2019 erneut mit einem Anstieg des Werts zu rechnen.

Die Entwicklung einer modernen gesamtstaatlichen Migrationsstrategie, die die großen gesellschaftlichen Fragen unserer Zeit behandelt und dabei Chancen und Risiken von Migration berücksichtigt, geht zügig und plangemäß voran.