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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung von Bedarfs- und Qualitätsorientierung im Bereich der legalen Migration.

2019
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Migration wird auch in Zukunft ein herausforderndes Thema bleiben. 2019 bezog sich rund 88 % der Migration nach Österreich auf (legale) Migration, darunter rund 72 % aus EU-Staaten. Rund 10 % der Migration nach Österreich bezieht sich auf Asylmigration. In absoluten Zahlen waren 2019 rund 150.400 Zuzüge zu verzeichnen.
Österreich bekennt sich dazu, die Fragen von Flucht und Migration zu trennen. Dazu braucht es eine Migrationsstrategie für sichere, geordnete, reguläre und qualifizierte Migration im Interesse Österreichs und im Interesse der Betroffenen.

Entsprechende nachhaltige Maßnahmen beispielsweise in den Bereichen gesellschaftlicher Zusammenhalt, verantwortungsvolles Schutzsystem und Perspektiven in den Herkunftsregionen sind zu treffen mit dem Ziel, unter gleichzeitiger Wahrnehmung der europäischen und globalen Verantwortung, die Aufrechterhaltung von Freiheit, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Österreich zu gewährleisten. Da Migrationspolitik auch von der Zustimmung der Bevölkerung getragen sein soll, ist mit der Migrationskommunikationsinitiative GEMEINSAM.VIEL BEWEGEN eine breite Einbindung der Zivilgesellschaft beabsichtigt.

Im Bereich der legalen Migration wird die Zuwanderung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und arbeitsmarktrechtlichen Bedürfnisse effektiv gesteuert, um Österreich als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Aufgrund der zunehmenden Mobilität und der Attraktivität Österreichs als Wirtschaft-, Bildungs- und Sozialstandort sowie als ein Staat mit hoher Lebensqualität ist unser Land Ziel zahlreicher zuwanderungswilliger Menschen.
Das kriteriengeleitete Zuwanderungssystem der »Rot-Weiß-Rot-Karte« machte 2019 8,4 % der Gesamtzuwanderung aus Drittstaaten aus, eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr (2018: 8,1 %).
Der Anteil von »Rot-Weiß-Rot-Karte plus« InhaberInnen lag 2019 bei 43,1 %. Die vergleichsweise geringe Zahl der UmsteigerInnen von der »Rot-Weiß-Rot-Karte« auf die »Rot-Weiß-Rot-Karte plus« im Jahr 2019 ergibt sich aufgrund der Novelle des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2017 (FrÄG 2017, BGBl Nr 84/2017). Diese sieht vor, dass die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für zwei Jahre zu erteilen ist und dementsprechend auch ein Wechsel auf eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ erst nach zwei Jahren und eine entsprechende Beschäftigung als Inhaber einer „Rot-Weiß-Rot-Karte“ möglich ist. Es gab keine Übergangsregelung für Personen, die eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ nach der alten Rechtslage nur für ein Jahr ausgestellt hatten. Diese mussten erneut um eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ ansuchen und können im nächsten Jahr umsteigen. Daher ist für 2020 erneut mit einem Anstieg des Werts zu rechnen. Künftig wird die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ weiterzuentwickeln sein, um eine Fachkräfteoffensive für Österreichs Unternehmen umzusetzen – sowohl hinsichtlich vereinfachter Antragstellung.
Im Bereich der illegalen Migration wird verstärkt auf intereuropäische Kriminalitätsbekämpfung und Grenzmanagement gesetzt. Das Auslandsengagement des BMI wird ebenfalls verstärkt verfolgt – beispielsweise im Rahmen von FRONTEX. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Interoperabilität EU-weiter Datenbanksysteme, wie das Visainformationssystem werden im Rahmen der Effizienzsteigerung vorangetrieben.