Vorhaben
Bündelung: Niederlassungsverordnung2019-2023
Bündelung: Niederlassungsverordnung 2019 gebündelt mit Niederlassungsverordnung 2020 2021 2022 und 2023
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2023
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Steuerung der jährlichen quotenpflichtigen Zuwanderung nach Österreich
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Festlegung von Quoten
Ausgangszustand 2019:
Für das jeweilige Kalenderjahr werden keine Quoten gemäß § 13 NAG festgelegt, anhand derer eine geordnete Zuwanderung im betreffenden Bereich erfolgen kann und wird der freie Arbeitsmarktzugang für Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien nicht berücksichtigt.
Zielzustand 2023:
Für das jeweilige Kalenderjahr werden sachgerechte Quoten gemäß § 13 NAG festgelegt, anhand derer eine geordnete Zuwanderung im betreffenden Bereich erfolgen kann und wird der freie Arbeitsmarktzugang für Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien berücksichtigt.
Istzustand 2023:
Es wurde für jedes Jahr sachgerechte Quoten gemäß § 13 NAG festgelegt, anhand derer eine geordnete Zuwanderung im betreffenden Bereich erfolgen kann und wird der freie Arbeitsmarktzugang für Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien berücksichtigt.
Datenquelle:
BGBl
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2019
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nach dem vorliegenden Entwurf dürfen die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden im Kalenderjahr 2019 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen:
– 5 135 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen,
– 445 Aufenthaltstitel für so genannte „Privatiers“,
– 153 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ sowie
– 302 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ auf den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“.
Die Höchstzahl für befristet beschäftigte Fremde wird nach dem vorliegenden Entwurf mit 4 000 und die Höchstzahl für Erntehelfer mit 600 festgelegt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2020
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nach dem vorliegenden Entwurf dürfen die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden im Kalenderjahr 2020 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen:
– 5 130 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen,
– 445 Aufenthaltstitel für so genannte „Privatiers“,
– 153 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ sowie
– 292 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ auf den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“.
Die Höchstzahl für befristet beschäftigte Fremde wird nach dem vorliegenden Entwurf mit 4 400 und die Höchstzahl für Erntehelfer mit 200 festgelegt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und der Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2021
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nach dem vorliegenden Entwurf dürfen die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden im Kalenderjahr 2021 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen:
– 5 130 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen,
– 445 Aufenthaltstitel für so genannte „Privatiers“,
– 153 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ sowie
– 292 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ auf den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“.
Die Höchstzahl für befristet beschäftigte Fremde wird nach dem vorliegenden Entwurf mit 4 400 und die Höchstzahl für Erntehelfer mit 200 festgelegt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2022
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nach dem vorliegenden Entwurf dürfen die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden im Kalenderjahr 2022 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen:
– 5 130 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen,
– 445 Aufenthaltstitel für so genannte „Privatiers“,
– 153 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ sowie
– 292 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ auf den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“.
Eine Höchstzahl für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer wird mit dem vorliegenden Entwurf nicht mehr festgelegt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Festlegung der Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2023
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nach dem vorliegenden Entwurf dürfen die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden im Kalenderjahr 2023 folgende quotenpflichtige Aufenthaltstitel maximal erteilen:
– 5 130 Aufenthaltstitel für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen,
– 440 Aufenthaltstitel für so genannte „Privatiers“,
– 89 Aufenthaltstitel für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ sowie
– 292 Aufenthaltstitel für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ auf den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“.
Eine Höchstzahl für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer wird mit dem vorliegenden Entwurf nicht mehr festgelegt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Es waren keine finanziellen Auswirkungen geplant und sind auch nicht eingetreten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Durch die Ausstellung von Aufenthaltstitel wird der Familiennachzug aus Drittstaaten ermöglicht.
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die Ausstellung von Visa ist bis zur Höchstanzahl möglich. Ein vorübergehender Arbeitskräftebedarf, der weder aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräften noch mit freizügigkeitsberechtigten Arbeitskräften aus dem EWR-Raum abgedeckt werden kann, wird befriedigt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.