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KENNZAHL

Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub

Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub

2023
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Ein starker Einfluss von Witterung (im Winter) und Ferntransport auf die Variabilität ist von Jahr zu Jahr gegeben. Eine vorläufige Auswertung der Umweltbundesamt-GmbH ergibt für 2023 einen Istzustand von 0%, validierte Daten liegen jedoch erst im Herbst 2024 vor. Ein Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinien wurde im Europäischen Rat und mit dem Europäischen Parlament verhandelt und eine vorläufige politische Einigung erzielt – die finale Zustimmung des Rates ist am Umweltrat Mitte Oktober 2024 geplant. Die Anpassung der geltenden Grenzwerte an die neuen, in Richtung der wesentlich strengeren Richtwerte der WHO-Leitlinien zur Luftqualität wird ab dem Jahr 2030 erfolgen.


Quelle

Immissionsdatenverbund der Bundesländer und der Umweltbundesamt-GmbH

Berechnungsmethode

Prozentsatz der Messstellen, an denen der PM 10-Grenzwert (Feinstaub) für den Tagesmittelwert gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) überschritten wird (die Auswertung erfolgt anhand des ab 2010 geltenden Grenzwerts; es werden nur IG-L-Messstellen mit mindestens 90 % Datenverfügbarkeit herangezogen)