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KENNZAHL

Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub

Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub

2022
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Ein starker Einfluss von Witterung (im Winter) und Ferntransport auf die Variabilität ist von Jahr zu Jahr gegeben. Dennoch ist es in den letzten Jahren stets gelungen, den Zielzustand zu unterschreiten bzw. einzuhalten. Die vorläufige Auswertung der Luftgütedaten durch die Umweltbundesamt GmbH ergibt für 2022 einen Istzustand von 0%.
Der Rückgang der Luftschadstoffbelastung wurde durch die laufende Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung gut dokumentiert. Der Einfluss der Covid-Pandemie auf die Luftqualität war im Jahr 2022 lt. dem österr. Umweltbundsamt bereits vernachlässigbar. Grundsätzlich kann ein klarer Trend hin zur Verbesserung der Luftqualität festgestellt werden, der auch auf die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft zurückzuführen ist. Das wird von der positiven Entwicklung der entsprechenden Kennzahl „Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub“ bestätigt. Durch den Ukrainekrieg und den damit entstandenen Verwerfungen am Energiemarkt werden auch in Österreich zunehmend andere Energieträger eingesetzt. Unter Anderem ist eine Zunahme der thermischen Nutzung von Biomasse zu beobachten, insbesondere im Hausheizungsbereich kann das in den nächsten Jahren zu höheren Luftschadstoffemissionen führen.


Quelle

Immissionsdatenverbund der Bundesländer und der Umweltbundesamt-GmbH

Berechnungsmethode

Prozentsatz der Messstellen, an denen der PM 10-Grenzwert (Feinstaub) für den Tagesmittelwert gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) überschritten wird (die Auswertung erfolgt anhand des ab 2010 geltenden Grenzwerts; es werden nur IG-L-Messstellen mit mindestens 90 % Datenverfügbarkeit herangezogen)