Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Erhaltung und Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität, der Biodiversität und der Ökosystemleistungen

2022
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rückgang der Luftschadstoffbelastung wurde durch die laufende Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung, aber auch durch günstige meteorologische Bedingungen sowie z.T. durch den Einfluss der Pandemie durch die Luftgütedaten gut dokumentiert – insbesondere durch das pandemiebedingte geringere Verkehrsaufkommen kam es zu starken Rückgängen beim Schadstoff Stickstoffdioxid (nicht durch die Kennzahl abgebildet). Im Zusammenhang mit der Feinstaubbelastung ist der Einfluss der Pandemie schwer nachweisbar, da hier andere Einflussfaktoren, wie z.B. die Witterung, stärker sind und dominieren.
Grundsätzlich kann ein klarer Trend hin zur Verbesserung der Luftqualität durch erhebliche Reduktion der Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden, der auch auf die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft zurückzuführen ist. Das wird von der Entwicklung der entsprechenden Kennzahl „Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub“ bestätigt.

Der fortschreitende Klimawandel beeinflusst die Biodiversität Österreichs sowohl hinsichtlich räumlicher Verteilung als auch quantitativ sowie qualitativ. Andererseits ist biologische Vielfalt auch ein enorm wichtiger Faktor für die Anpassung an den Klimawandel.
Die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030 beinhaltet die Beiträge Österreichs zur Erreichung der in der EU Biodiversitäts-Strategie 2030 festgelegten EU Biodiversitäts-Ziele sowie auch die Beiträge zur Erreichung der globalen Biodiversitäts-Ziele 2030.
Die nationale Datenbank zu den Umsetzungsmaßnahmen zur Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+ ist seit 2017 in Betrieb. Diese soll weiterhin zur Sammlung und Auswertung von Projekten genutzt werden, die zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie und Erreichung ihrer Ziele beitragen. Zusätzlich wird durch ein Dashboard auch der Grad der Erreichung der nationalen Biodiversitäts-Ziele dargestellt werden.
Erstmals steht zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie ein eigner Biodiversitätsfonds zur Verfügung. Dieser ist bis 2026 mit insgesamt 80 Mio € dotiert, wovon 50 Mio € aus dem Wiederaufbauprogramm der EU stammen. Zu den Förderschwerpunkten zählen die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, die Einrichtung und Umsetzung eines bundesweiten, umfassenden Monitorings zur Biodiversität sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Situation bei gefährdeten Arten und Lebensräumen. Bis dato werden fast 50 Projekte aus Mittel des Biodiversitätsfonds gefördert, die wesentliche Beiträge zur Erreichung der Biodiversitäts-Ziele 2030 leisten. Weitere Ausschreibungen des Biodiversitätsfonds sind in Planung.
Ein Entwurf eines nationalen Aktionsplans zur Insektenvielfalt liegt vor. Dieser soll zur Umsetzung der für die Insekten- und Bestäubervielfalt relevanten Ziele und Maßnahmen der Nationalen Biodiversitäts-Strategie 2030 beitragen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass es bei den Initiativen und Prozessen im Bereich der Biodiversität zu pandemiebedingten Verzögerungen kam, sowohl auf nationaler Ebene als auch EU und internationaler Ebene. Die Vorgaben auf EU und internationaler Ebene sind für den nationalen Prozess von großer Bedeutung.
Bezüglich Schutz vor ionisierender Strahlung bzw. zur Umsetzung des österreichweiten Radon-Maßnahmenplans auf Bundesebene ist im Jahr 2022 unter Einbindung von Radonfachexpertinnen und -experten eine Reihe von Einzelvorhaben (sog. Strategien) erarbeitet worden.

Durch die Aktivitäten zur Verbesserung der Luftqualität sowie im Bereich der Biodiversität werden insbesondere die Nachhaltigkeitsziele 3.9 „Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern“, 11.4 „Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur- und Weltnaturerbes verstärken“, 11.a „Durch eine verstärkte nationale und regionale Entwicklungsplanung positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützen“, 15.1 „Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten“ und 15.5 „Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern“ adressiert.