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MASSNAHME

Umsetzung der Bioökonomiestrategie sowie Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets Naturschutz/biologische Vielfalt

Umsetzung der Bioökonomiestrategie im Rahmen eines Aktionsplans mit einem laufenden Monitoring sowie Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets Naturschutz/biologische Vielfalt

2022
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Biodiversitäts-Strategie 2030

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ wurde im Dezember 2022 vom BMK veröffentlicht. Die Vorlage an den Ministerrat ist in Planung.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

15.07.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ein erster Entwurf der Biodiversitäts-Strategie 2030 liegt vor. Dieser wird in der Nationalen Biodiversitäts-Kommission verhandelt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Empfehlung für Biodiversitäts-Strategie 2030 der Nationalen Biodiversitäts-Kommission; Vorlage Ministerrat

Erläuterung der Entwicklung

Eine der zentralen Aufgaben der Nationalen Biodiversitäts-Kommission (NBK) ist es, eine mit allen Stakeholdern und Akteuren der Biodiversität abgestimmte Empfehlung für eine Biodiversitäts-Strategie abzugeben. Am 7. April 2022 hat die NBK einen finalen Entwurf diskutiert. Die Kommission hat mit überwiegender Mehrheit den Entwurf begrüßt und zur raschen Umsetzung aufgerufen. Es wurde eine Task Force zur Begleitung der Umsetzung eingerichtet. Gewisse Verzögerungen sind auch durch die Pandemie zu verzeichnen. Im Dezember 2022 wurden von den Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt neue globale Biodiversitäts-Ziele 2030 beschlossen. Die österreichischen Beiträge zur Erreichung der globalen Ziele wurden ebenfalls in die Strategie miteinbezogen. Am 7. Dezember 2022 wurde die mit allen zuständigen Stellen abgestimmte nationale Strategie seitens des BMKs veröffentlicht.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Aktionsplan Erhalt der Insektenvielfalt

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Ein Entwurf des Aktionsplans liegt vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

15.07.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ein erster Entwurf des Aktionsplans liegt vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Empfehlung zum Aktionsplan der Nationalen Bio-diversitäts-Kommission beschlossen.

Erläuterung der Entwicklung

Zielsetzung des Aktionsplans ist es die für die Insekten und Bestäuber relevanten Zielsetzungen der Biodiversitäts-Strategie 2030 umzusetzen und die Synergien mit anderen relevanten Strategien und Programmen sicherzustellen. Der vorliegende Entwurf für den Aktionsplan wird derzeit mit der finalen Biodiversitäts-Strategie 2030 sowie relevanten neuen Entwicklungen auf EU Ebene, wie insbesondere der aktualisierten EU Bestäuber-Initiative abgestimmt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Biodiversitätsfonds 2021

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die gesetzliche Grundlage des Biodiversitätsfonds wurde mit der Novellierung des Umweltförderungsgesetzes geschaffen. Dieses trat im Frühjahr 2022 in Kraft. Förderungsrichtlinien wurden beschlossen. Die Abwicklungsstelle für den Biodiversitätsfonds wurde eingerichtet (KPC). Ausschreibungen des Biodiversitätsfonds wurden durchgeführt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Für den Biodiversitätsfonds stehen 2021 5 Mio. EUR zur Verfügung; Aufruf zu Projekteinreichungen für 2021 wurde gestartet; Entwurf des Gesetzes liegt vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Gesetzliche Grundlage wurde geschaffen; Ausschreibungen für Förderprojekte wurden durchgeführt

Erläuterung der Entwicklung

2021 wurde vom BMK eine Ausschreibung des Biodiversitätsfonds durchgeführt und insgesamt 14 Projekte unterstützt (Grundlage: ARR). 2022 kamen weitere fünf Projekte dazu. Im Frühjahr 2022 trat das novellierte Umweltförderungsgesetz in Kraft, mit welchem die gesetzlichen Grundlagen für den Biodiversitätsfonds geschaffen wurden. Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) wurde als Abwicklungsstelle für den Biodiversitätsfonds beauftragt. Im Juni 2022 hat sich die Biodiversitätsfonds-Kommission konstituiert und die Förderungsrichtlinien für den Biodiversitätsfonds angenommen. Im Oktober 2022 wurde die Ausschreibung zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume sowie zur Wiederherstellung prioritärer geschädigter Ökosysteme, insbesondere mit dem Schwerpunkt Moore und Feuchtgebiete durchgeführt. 24 Projekte haben die erforderlichen Bewertungskriterien der Ausschreibung erfüllt und werden somit ebenfalls durch den Biodiversitätsfonds gefördert. Aus Mitteln des Biodiversitätsfonds ist auch eine Ko-Förderung für Gewässerökologieprojekte von Gemeinden möglich, um einen Anreiz für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in Gewässern zu schaffen. Fünf Projekte wurden im Jahr 2022 unterstützt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig

Meilenstein: Überarbeitung des Nationalen Luftreinhalteprogramms

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die Überarbeitung des Nationalen Luftreinhalteprogramms konnte noch nicht abgeschlossen werden, da insbesondere Daten und Berechnungen zu den Reduktionspotentialen im Sektor Landwirtschaft bislang nicht bereitgestellt wurden. Die Ammoniakreduktionsverordnung wurde am 25.Oktober 2022 kundgemacht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Nationale Luftreinhalteprogramm befindest sich zurzeit in Überarbeitung, Verzögerungen sind pandemiebedingt sowie zeitintensiven Verhandlungen geschuldet. Ein fertiger Fachentwurf für eine Ammoniakreduktionsverordnung befindet sind in der politischen Koordinierung.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Die im überarbeiteten Nationalen Luftreinhalteprogramm vorgesehenen Maßnahmen werden umgesetzt und der Reduktionspfad folgt dem vorgesehenen Verlauf. In Umsetzung des Programms wurde insb. eine Ammoniakreduktionsverordnung mit ordnungspolitischen Maßnahmen verabschiedet.

Erläuterung der Entwicklung

Das Nationale Luftreinhalteprogramm (NLP) wurde im Juli 2019 von der Bundesregierung beschlossen und an die Europäische Kommission übermittelt. Darin wurde die Einhaltung der Emissionsreduktionsverpflichtungen für 2020 für alle Schadstoffe außer Ammoniak (NH3) dargestellt. Bei Ammoniak (NH3) konnte weder mit bestehenden Maßnahmen als auch mit „Maßnahmenoptionen“ aus dem Landwirtschafts-Förderbereich sowohl für 2020 als auch 2030 keine Zielerreichung dargestellt bzw. abgebildet werden. Im aktuellen Regierungsprogramm ist daher die Überarbeitung des NLP vorgesehen. Die aktuelle Luftschadstoffinventur weist eine Überschreitung der NH3-Reduktionsverpflichtung für das Jahr 2020 um 5 Prozentpunkte aus. Nach Erlassung der Ammoniakreduktionsverordnung im Oktober 2022 befindet sich das NLP weiterhin in Überarbeitung, insbesondere die Verhandlungen iZm Maßnahmen im Sektor Landwirtschaft (94% der NH3-Emissionen stammen aus dem Sektor) erfordern nach wie vor viel Zeit und Ressourcen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Umsetzung der Bioökonomiestrategie durch einen Aktionsplan

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Entwicklung von Indikatoren im Rahmen des Monitorings der Kreislaufwirtschaftsstrategie im Bereich „Biomasse“.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

28.07.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Leuchttürme der Bioökonomie in Österreich von der Bundesregierung beschlossen Aktionsplan Bioökonomie, in Form einer digitalen Maßnahmensammlung, wird veröffentlicht

Zielzustand (Datum)

1. Jänner 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Start der Arbeiten an einem Monitoringsystems zur Dokumentation der Umsetzung der Maßnahmen der Bioökonomie

Erläuterung der Entwicklung

Um ein langfristiges Monitoring System zu etablieren und informationsbasierte Aussagen über die Bioökonomie in Österreich treffen zu können, braucht es einen umfangreichen Analyseprozess. Dieser wurde im Rahmen des klimaaktiv Expert:innenbeirats (15.12.2022) gestartet. Die Basis für das Monitoring System stellen verschiedene nationale Indikatoren dar:
• Volkswirtschaftliche Kennzahlen (Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Qualifikation)
• SDGs (SDG13, SDG12, SDG15)
• Land- und Forstwirtschaftliche Kennzahlen (Waldmonitoring, Grüner Bericht, Selbstversorgungsgrad, Lebensmittelverschwendung, Bodenfruchtbarkeit, Wasserhaushalt)
• F & E (FFG [FTI-Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft, Horizon Europe], Ecoinnovation scoreboard, Patente [Recycling, Leichtbauweisen, biobasierte Produkte etc.]
• Förderungen (UFI – Investitionsförderung, Klima und Energiefonds, Waldfonds)
Des Weiteren gibt es bereits ein bestehendes Monitoring System auf EU-Ebene, das EU Bioeconomy Monitoring System Dashboard, welches weitere wertvolle Indikatoren liefert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise