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KENNZAHL

Anzahl der pflegenden Angehörigen, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz erhalten

Anzahl der pflegenden Angehörigen, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind

2013
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Für diese Kennzahl liegt noch keine Beurteilung vor. Die Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung wird im Zuge der Evaluierung vorgenommen werden.


Quelle

Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Berechnungsmethode

Anzahl der unterstützten Personen