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KENNZAHL

Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz erhalten

Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind

2014
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Mit 1.1.2012 wurde der potenzielle Personenkreis durch die Übernahme der Länderfälle (Pflegegeldreform 2012) erweitert. Dieser Umstand erklärt die Zuwächse seit dem Jahr 2012.


Quelle

Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Berechnungsmethode

Anzahl der unterstützten Personen