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KENNZAHL
Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz erhalten
Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind
Kennzahl zur Gänze erreicht
Zugeordnetes Wirkungsziel
Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Status
Istzustand:-1
Zielzustand:-1
Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind / Angaben in Anzahl
Jahr | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
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Zielwert | 7.200 | 9.200 | 9.200 | 9.200 | 9.400 | 9.300 | 9.400 | 13.500 | 13.700 | 13.700 | 13.700 | 13.700 |
Istwert | 9.064 | 9.200 | 8.645 | 8.964 | 8.657 | 13.336 | 13.328 | 10.350 | 9.331 | 10.130 | 10.443 | - |
Zielerreichungsgrad | überplanmäßig | zur Gänze | nicht erreicht | teilweise | nicht erreicht | überplanmäßig | überplanmäßig | nicht erreicht | nicht erreicht | nicht erreicht | nicht erreicht |
Jahr |
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Zielwert |
Istwert |
Zielerreichungsgrad |
Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind / Angaben in Anzahl