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KENNZAHL

Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a BPGG erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege verhindert sind (Gesamt)

Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz (BPGG) erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind Gesamt

2022
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Frauen und Männer sind konstant zu annähernd gleichen Anteilen im Förderungsmodell vertreten. Die Fallzahlen haben sich mit Beginn der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 und folgend auch im Jahr 2021 vermindert (etwa weil weniger Ersatzpfleger:innen zur Verfügung standen) und es ist festzuhalten, dass im Jahr 2022 eine Trendumkehr verzeichnet wird und die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr wieder um knapp 10% angestiegen sind.


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Anzahl der unterstützten Personen