Die durch den Umstieg auf die elektronische Aktenführung eröffnete Möglichkeit der elektronischen Abwicklung des Schriftverkehrs und des Gebühreneinzugs mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten stellt für den Verfassungsgerichtshof einen großen Schritt in Richtung Modernisierung, Effizienz und Effektivität dar. Den Erfolg dieser Maßnahme erkennt man daran, dass im Berichtsjahr 2015 bereits 100% der eingelangten Beschwerden elektronisch eingebracht wurden.
Quelle
VfGH/Auswertung aus dem Elektronischen Akt Gericht – ELAK Gericht
Berechnungsmethode
Anzahl der Beschwerden, die im Kalenderjahr elektronisch eingebracht werden durch die Gesamtanzahl der eingelangten Beschwerden