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KENNZAHL

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von BMF Unternehmensbeteiligungen

Frauenanteil von BMF-Vertreterinnen und -Vertretern in den Aufsichtsgremien von Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist

2023
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Jahr 2023 konnte die Frauenquote gemäß Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 vollständig erreicht werden. Das BMF hat sich darüber hinaus einen höheren Zielwert gesetzt, der überwiegend erreicht werden konnte. Gemäß Pkt. 4.1.4.2 des Handbuchs Beteiligungsmanagement des BMF achten die Anteilseignerinnen und Anteilseigner bei der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern sowohl auf Diversität und Komplementarität, insbesondere in Bezug auf Ausbildung, Qualifikation, Geschlecht und Alter. Vor diesem Hintergrund der Gesamtzusammensetzung des Aufsichtsrats und der unterschiedlichen Kenntnisse, welche zur Ausübung der Kontroll- und Überwachungstätigkeit im Aufsichtsrat vorhanden sein müssen, ist zu sehen, dass bei einzelnen Bestellungsvorgängen aufgrund spezieller Qualifikationsschwerpunkte im Jahr 2023 Männer statt Frauen bestellt wurden. Dessen ungeachtet ist das BMF weiterhin bestrebt sowohl die Frauenquote gemäß MRV vom 3. Juni 2020 als auch den Zielwert des Wirkungscontrollings entsprechend einzuhalten.

Mit Inkrafttreten der BMG-Novelle 2020 wurde die Verwaltung der Anteilsrechte an der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) an das damalige Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) übertragen und mit der BMG-Novelle 2022 an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) rückübertragen.


Quelle

BMF/Beteiligungsdatenbank

Berechnungsmethode

Frauenanteil in Prozent der Gesamtanzahl der BMF-Vertreterinnen und -Vertreter in den Aufsichtsgremien von Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist.