Es fanden 2017 475 vom Bund unterstützte technische Unterwegskontrollen statt. Diese wurden vertragsbedingt von der ASFING in Zusammenarbeit mit dem BMI in den Bundesländern Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg durchgeführt.
Die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben unterlagen zwischen der Planung des Wirkungsziels im BVA 2016 und der Umsetzung der Maßnahmen 2016 einer wesentlichen Änderung im Bereich der technischen Unterwegskontrollen gemäß § 58 KFG 1967.
Die vom Bund angebotene Unterstützung bei Einsätzen zu technischen Unterwegskontrollen gemäß § 58 KFG 1967 wurde in der Vergangenheit von 6 Bundesländern in Anspruch genommen. In den letzten 5 Jahren fanden von der Gesamtzahl der vom Bund unterstützten technischen Unterwegskontrollen jährlich rund 400 Einsätze (entspricht durchschnittlich 33,33 Einsätze pro Monat) im Bundesland Wien statt.
Beginnend mit Juni 2015 hat Wien Vorkehrungen getroffen, um die Einsätze zu technischen Unterwegskontrollen ohne eine diesbezügliche Unterstützung des Bundes vorzunehmen. Da im Bundesland Wien mit den personellen und technischen Ressourcen von Seiten der Landesprüfstelle Wien und der Landesverkehrsabteilung der Polizei Wien das Auslangen gefunden wird, besteht seither kein Bedarf mehr an einer Mitwirkung des Bundes bei der Durchführung der technischen Unterwegskontrollen. Es fanden 2016 nichtsdestotrotz 478 vom Bund unterstützte technische Unterwegskontrollen statt und 2017 475. Die Kennzahl weist eine stabile Entwicklung auf.
Berechnungsmethode
Rückblickende Zählung der Einsätze