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KENNZAHL

Väterbeteiligung am Kinderbetreuungsgeldbezug (pauschales und ea KBG)

Väterbeteiligung am Kinderbetreuungsgeldbezug (pauschales und ea KBG)

2020
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Daten 2019 beziehen sich letztmalig auf die Rechtslage bis 28.2.2017. Datengrundlage für die durchschnittliche Väterbeteiligung war die Anzahl der Väter bei den Pauschalvarianten sowie beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) im Verhältnis zur Gesamtzahl der Fälle. Es zeigt sich, dass die Väterbeteiligung 2019 etwas höher war als 2018. 2020 ist die Väterbeteiligung zurückgegangen, wobei sich im Detail zeigt, dass vor allem der Anteil der Väter, die pauschales KBG (KBG-Konto) beziehen, zurückgegangen ist. Als möglicher Erklärungsansatz für diesen Rückgang bietet sich der mit der Novelle für Geburten ab 1.3.2017 neu geschaffene Familienzeitbonus an. Es ist durchaus möglich, dass Väter statt des KBG-Bezugs den Familienzeitbonus als attraktives alternatives Angebot wählen und sich auf diese Weise gerade in einer frühen Familienphase verstärkt für die Familie engagieren und die Gelegenheit wahrnehmen, Bindung zu ihrem Kind aufzubauen.


Quelle

Kinderbetreuungsgeldstatistik/BKA

Berechnungsmethode

Väterbeteiligung bei abgeschlossenen Fällen – im Durchschnitt (gesamt)