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KENNZAHL

Ertragsanteile der Länder und Gemeinden nach Rechnungsabschluss des Bundes 2016

Ertragsanteile der Länder und Gemeinden nach Rechnungsabschluss des Bundes 2016

2016
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Kennzahl 16.3.1 gibt die Zielerfüllung als absolute Zahl wieder. 0 entspricht dabei dem Zielzustand „nicht erreicht“, 1 entspricht dem Zielzustand „zur Gänze erreicht“. Die Kategorie „überplanmäßig erreicht“ scheint hier nicht sinnvoll anwendbar. Ab 2017 gilt das neue FAG 2017.


Quelle

Finanzierungs- und Ergebnisrechnung; Rechnungsabschluss des Bundes

Berechnungsmethode

Die Ertragsanteile der Länder und der Gemeinden sind im BFG ausgewiesen. Der Grad der Zielerreichung wird als Prozentsatz der überwiesenen Ertragsanteile im Verhältnis zu den gesetzmäßigen Ertragsanteilen auf Basis des relevanten Abgabenaufkommens dargestellt (100 % = Ertragsanteile der Länder und Gemeinden wurden zur Gänze überwiesen)