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WIRKUNGSZIEL

Unterstützung der Aufgabenerfüllung der Länder und der Gemeinden bei Finanzplanung und Finanzierung

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Bundesvoranschlag 2016 waren beim Detailbudget 16.01.02 “Finanzausgleich Abüberweisungen I“ Ertragsanteile der Länder in Höhe von 15,485 Mrd. EUR und für Gemeinden Ertragsanteile in Höhe von 9,520 Mrd. EUR veranschlagt. Die Ertragsanteile werden nach Finanzausgleich (FAG) 2008 in Prozenten des tatsächlichen Aufkommens an gemeinschaftlichen Bundesabgaben berechnet. Auf Grund der Entwicklung dieser Abgaben wurden an die Länder 15,678 Mrd. EUR und an die Gemeinden 9,765 Mrd. EUR ausbezahlt und die Gebietskörperschaften vorgängig über die jeweils zu erwartenden Beträge informiert.

Im Jahr 2016 wurde das FAG 2017 beschlossen, das für die Jahre 2017 ff. Änderungen in der Aufgabenwahrnehmung und Kompetenzverteilung mit sich bringt. So gab es bspw. zahlreiche Vereinfachungen wie z.B. jene hinsichtlich der Verteilung der Ertragsanteile und Transfers, eine Vereinfachung und Reform des bundesweiten Finanzkraftausgleichs und weitere Vereinfachungen wie etwa im Bereich des Selbstträgerschaftsausgleichs und bei den Finanzierungsströmen für den Personennahverkehr.

Für die Finanzplanung und für die Finanzierung der Aufgabenerfüllung der Länder und Gemeinden sind vorgestaffelte Informationen und die Überweisung der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wesentliche Voraussetzung. Im Jahr 2016 wurden durch das Bundesministerium für Finanzen diese Voraussetzungen durch die Ertragsanteilsinformation für das jeweils zweitfolgende Monat im Voraus, die monatliche Überweisung der Ertragsanteile und durch die Abrechnung des Vorjahres im März 2016 geschaffen. Der BVA wurde dabei für Länder um 192,4 Mio. EUR und für Gemeinden um 245,4 Mio. EUR übertroffen.