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WIRKUNGSZIEL

Unterstützung einer Finanzplanung und einer Finanzierung der Aufgaben der Länder und Gemeinden

2015
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Bundesvoranschlag 2015 waren beim Detailbudget „Finanzausgleich Abüberweisungen I“ Ertragsanteile der Länder in Höhe von 15,524 Mrd. EUR und für Gemeinden Ertragsanteile in Höhe von 9,518 Mrd. EUR veranschlagt. Die Ertragsanteile werden nach dem Finanzausgleichsgesetz 2008 in Prozenten des tatsächlichen Aufkommens an gemeinschaftlichen Bundesabgaben berechnet. Auf Grund der Entwicklung dieser Abgaben wurden an die Länder 15,506 Mrd. EUR und an die Gemeinden 9,577 Mrd. EUR ausbezahlt und die Gebietskörperschaften vorgängig über die jeweils zu erwartenden Beträge informiert.

Durch die vorgängige Information über die im Folgemonat zu erwartenden Ertragsanteile und die übermittelten Jahresprognosen wurden Länder und Gemeinden bei der Finanzplanung und durch die zur Verfügung gestellten Ertragsanteile bei der Finanzierung ihrer Aufgaben unterstützt. Es ist beabsichtigt, das Wirkungsziel im BFG 2017 nicht mehr auszuweisen.