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KENNZAHL

Frauenanteil in Aufsichtsgremien staatsnaher Unternehmen

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist

2014
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

In einem gemeinsamen Ministerratsvortrag der Frauenministerin mit dem Wirtschaftsminister ist festgelegt, dass die Quote von Frauen in Aufsichtsräten von Bundes-Unternehmen sukzessive bis 2018 auf 35 % erhöht werden soll. Die Kennzahl ist ein Durchschnittswert über alle Unternehmen.
Da kein Unternehmen aus der Verpflichtung zur Frauenquote entlassen ist, nur weil andere Unternehmen diese bereits übererfüllen, wird auch erhoben, wie viele Unternehmen die Quote noch nicht erfüllen. Nur beide Kennzahlen gemeinsam ein detailgetreues Bild.


Quelle

Jährlicher gemeinsamer Fortschrittsbericht des Wirtschaftsressorts und der Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung

Berechnungsmethode

Anzahl der Frauen in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist ÷ Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder