Überplanmäßige Erreichung des Ziels, unter anderem durch zusätzliche Initiativen im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes, wie die Annahme einer EU-Strategie zur Umsetzung von VN-SR Res. 1325, durch die der bisherige EU-Ansatz zur Implementierung von VN-SR Res. 1325 und die damit verbundene Ausarbeitung von Ratsschlussfolgerungen zum Thema Frauen, Friede, Sicherheit sowie Vorantreiben des Verhandlungsprozesses um die EU-Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention).
Quelle
Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325
Berechnungsmethode
Ermittlung der Gesamtzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte