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WIRKUNGSZIEL

Sicherst. öst. Interessen in den Bereichen Außen-, Europa-, Sicherheitspolitik und in Wirtschaftsfragen; Stärkung von Frauen/Kinderrechten

Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Umfeld des Wirkungsziels ist geprägt u.a. durch ein sich global verschärfendes geopolitisches Umfeld einschl. einer Verschlechterung der transatlantischen Beziehungen, anhaltend strapaziertes Verhältnis des Westens zu Russland (nicht zuletzt aufgrund der nach wie vor nicht gelösten Ukraine-Krise), ein immer selbstbewusster auftretendes China, eine Vielzahl von Krisen im Nahen Osten und in Nordafrika und die Entwicklung in Afrika. Das BMEIA setzt sich aktiv im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN-MRR) und der VN-Generalversammlung sowie in anderen internationalen Organisationen (z. B. UNESCO, OSZE, EuR) für die Schwerpunkte Österreichs im Menschenrechtsbereich ein und verfolgt traditionell konkrete Initiativen im Besonderen zum Schutz der Religions- und Gewissensfreiheit, zur Förderung der Medienfreiheit und zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten, zur Förderung und Schutz von Rechten besonders schutzwürdiger Personen und Gruppen. Die Förderung und der Schutz der Rechte von Kindern und die Verbesserung der Menschenrechtssituation von Frauen sind dabei langjährige zentrale Anliegen der österreichischen Außenpolitik.
Insgesamt sieht sich die internationale Gemeinschaft 60 Jahre nach der Annahme der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und 25 Jahre nach der Wiener Weltkonferenz mit neuen Herausforderungen im Menschenrechtsbereich konfrontiert, für die es Antworten zu finden gilt. Mit seiner Kandidatur für die Wahlen im Oktober 2018 zum VN-Menschenrechtsrat bekräftigt Österreich sein Engagement für das internationale Menschenrechtssystem. Im internationalen Rahmen verfolgt und unterstützt aktiv das BMEIA Initiativen zur Förderung von langfristigen Schwerpunkten wie die Glaubens- und Gewissensfreiheit, insbesondere der Schutz religiöser Minderheiten, der Schutz von Journalistinnen und Journalisten und die Förderung der Rechte von Kindern sowie deren Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Weitere Schwerpunkte der österreichischen Außenpolitik im Menschenrechtsbereich sind die Stärkung der Menschenrechte besonders schutzwürdiger Personen und Gruppen wie Minderheiten sowie von Frauen, die Stärkung der Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen und der Rechtsstaatlichkeit, der Kampf gegen die Straflosigkeit sowie die Umsetzung und Verbreitung des Humanitären Völkerrechts, wo sich Österreich aktiv engagiert. Österreich tritt außerdem konsequent für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Das BMEIA setzt sich dafür aktiv im Rahmen der Vereinten Nationen sowie in anderen internationalen und regionalen Organisationen wie Europarat und OSZE ein. Auch im Rahmen seines EU-Vorsitzes 2018 konnte Österreich sein Engagement im Menschenrechtsbereich und im Bereich des humanitären Völkerrechts durch zahlreiche Initiativen unterstreichen.
Wien als internationaler Amtssitz von Weltrang und Spitzendestination internationalen Kongressgeschehens profitiert nicht zuletzt vom Zusammenwirken dieser beiden Komponenten: internationale Organisationen (IO) generieren aus eigenem laufend multilaterales Konferenzgeschehen und verstärken dadurch ihren institutionellen Auftritt vor Ort. Bei der Suche nach geeigneten Austragungsorten für internationale Begegnungen wird immer wieder ein institutioneller Anknüpfungspunkt von ansässigen IO oder deren vorhandene institutionelle und konferenzlogistische Infrastruktur angesprochen (Beispiele: die Iran Atomverhandlungen suchten explizit den institutionellen Schirm der IAEO; zahlreiche Konferenzen im VN-Kontext werden nach Wien „gezogen“, weil dort nicht nur die geeignete Austragungsinfrastruktur installiert ist, sondern auch weil die meisten der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit diplomatischen Vertretungen bereits vor Ort sind.). Der vertrauenswürdige Privilegien- und Immunitäten-Regelrahmen, in welchem sich dabei die internationalen Akteure bewegen können, spielt dabei – neben zahlreichen anderen Standortvorzügen – eine nicht unwesentliche Rolle.
Österreich als Gaststaat kann auf die Fortentwicklung dieser „Symbiose“ von Amtssitz- und Konferenzstandort durch außenpolitisches Agieren Einfluss nehmen: zum einen durch kontinuierliche Förderung, ja sogar gezielte Akquise von weiteren IO-Amtssitzen; zum anderen durch Einladung von Konferenzen, wobei sich der thematische und institutionelle Konnex zu ansässigen IO regelmäßig als überzeugendes Argument erweist (Bsp.: diverse Treffen von Rüstungskontrollkonventionen, 5. UNOAC (Alliance of Civilisations), LLDC-Gipfel, VN-MRK 25+, u.v.m.). Das BMEIA tritt dabei als Gastgeber, Ko-Gastgeber oder auch nur als finanzieller und/oder organisatorischer Partner in Erscheinung.

Der Großteil der Kennzahlen wurde überplanmäßig erreicht. Nur in einem Bereich, in welchem das BMEIA von externen Faktoren abhängig ist, musste eine geringfügige Unterschreitung festgestellt werden. Das BMEIA hat im Jahr 2018 sowohl in den bilateralen Beziehungen als auch im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) Initiativen gesetzt, um die Beziehungen zu den globalen Akteuren zu stärken – so wurden etwa die Dialoge mit den USA, mit Russland („Sotschi-Dialog“) und mit China aus der Taufe gehoben – und um einen Beitrag zur Stabilisierung und Stärkung der unmittelbaren und weiteren Nachbarschaft zu leisten – ein Projekt zur humanitären Entminung in Syrien initiiert. Wesentlich erhöht wurden die Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte und die Anzahl der Konferenztage. Auch der Fokus auf konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft im Ausland findet nun auch in den wachsenden Interventionen zugunsten der Wirtschaft seinen sichtbaren Niederschlag. Zusätzlich wurden unter anderem vier Durchgänge des sehr erfolgreichen »Austrian Leadership Program« Besucherprogramms mit rund 90 Teilnehmern aus wichtigen Zielländern der österreichischen Wirtschaft zur Etablierung von Netzwerken und für die Standortsicherung in Österreich durchgeführt. Zu Initiativen im Bereich der Frauenrechte zu Gleichstellung und Gewalt gegen Frauen koordiniert sich das BMEIA mit den in diesen Bereich zuständigen Ressorts und arbeitet unter anderem im Rahmen interministerieller Arbeitsgruppen auch eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Das BMEIA beteiligt sich aktiv an den verschiedenen bestehenden Dialogformaten und begleitet aktiv mit dem BKA den Umsetzungsprozess von Menschenrechtsempfehlungen, die Österreich von internationalen Monitoringinstrumenten erhalten hat.